Gebäudeversicherung - Welche Kosten werden alle übernommen?
Hallo! Bezüglich meines Wasserschadens von letzter Woche hat sich jetzt geklärt, dass die Wohngebäudeversicherung die Malerarbeiten zahlt.
Die Frage, ob mein Arbeitsausfall (ein Tag Überstunden) auch finanziell ersetzt wird, beneinte der Versicherungsvertreter.
Muss ich das so hinnehmen? Oder kann ich den Arbeitsausfall einfordern?
Was ist mit dem Küchenabbau wenn der Maler zum anstreichen kommt. Müssen wir das machen?
Freundliche Grüße
4 Antworten
Hallo, in meiner Zeit als Schadenregulierer hatte ich keine Probleme damit, das Wegrücken oder Abhängen von Möbelstücken durch den Versicherer bezahlen zu lassen. Das haben bislang alle auch anstandslos bezahlt und auch kein Maler hat sich geweigert diese Arbeiten zu übernehmen. Das sind Kosten, die der Gebäudeversicherer einfach zu übernehmen hat.
Den Ausfall (Überstunden) wird Dir der VR auf diese Art und Weise aber nicht bezahlen. Was aber bezahlt wird, sind von Dir erbrachte Leistungen, wie z.B. Fahrtkosten zum Wertstoffhof, um beschädigte Möbel zu entsorgen. Alle Sonderleistungen, wie u.U. auch das Aufwischen oder die Vorreinigung werden übicherweise mit einem Stundensatz zwischen 10,00€ und 15,00€ bezahlt. Die müssen aber nachvollziehbar sein, das wird also schon geprüft.
Danke für den Stern.
Laß es den Maler machen, dann muß es die Versicherung zahlen. Das Geschirr solltest du natürlich vorher selbst rausnehmen.
Selbstverständlich macht das ein Maler, oder wie meinst du läuft das bei alten, behinderten oder kranken Menschen? Dann wird die Leistung extra aufgeführt und gut ist.
Das ist schon richtig. Nur wird ein von der Versicherungsgesellschaft zum Malern beauftragter Handwerker solche Zusatzarbeiten nicht ohne weiteres übernehmen.
Den Maler beauftrage ich und nicht die Versicherung.
Den Maler beauftragt der, der zahlt. Also die Versicherung.
Falsch. Wir machen genug Versicherungsschäden (Dach) und sind noch nie durch eine Versicherung beauftragt worden. Die segnen nur den Kostenvoranschlag ab und gut ist. Beauftragt und bezahlt werden wir durch den Versicherungsnehmer.
Deine Überstunden zahlt die Versicherung NICHT. Vergiss es!
Allerdings kannst Du die selbst erbrachte Leistung in Rechnung stellen. Wenn DU 4 Stunden brauchst, um die Küche abzubauen, kannst Du das der Versicherung melden und die werden Dir die Stunden ersetzen. Welchen Stundenlohn sie Dir zahlen, musst Du mit Deinem Vertreter aushandeln.
Denk bei der aufstellung der Stunden daran, dass Du beruflich kein Küchenbauer bist, und deshalb ruhig etwas länger dafür brauchen darfst, als ein Profi ;-)
Um Kücheneinbauten kann man drumrumstreichen. Jeder gute Maler kriegt das hin.
Normalerweise müssen alle im Zusammenhang mit dem Versicherungsschaden entstehenden Aufwendungen erstattet werden.
Um Kücheneinbauten kann man drumrumstreichen. Jeder gute Maler kriegt das hin.
Dem würde ich was erzählen... Geht ja wohl gar nicht.
Doch, das geht sehr wohl und sehr gut.
Es handelt sich um einen Wasserschaden und der Fließenspiegel muss komplett ab. Also wird das nix mit dem drumrum streichen.
Okay, das hattest DU nicht erwähnt.. Also muss nicht nur ein Maler, sondern auch ein Fliesenleger kommen.
Ist der Schaden denn in diesem Umfang festgestellt worden?
Kein Maler wird sich dazu bereit erklären, eine Küche abzubauen. Schon gar nicht ohne Auftrag der Versicherung.