Gaszähler ausbauen lassen

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Hallo Musictrain,

verstehe die Frage noch nicht ganz:

Zähler und Leitung bis zur HAE (Hauptabsperreinrichtung) gehören dem Netzbetreiber. Gem. staatl. Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und dessen Umsetzung dürfen nur konzessionierte Installateure an der Gasversorgung oder Gasanlagen arbeiten. Der Mann oder Betrieb muss beim Netztbetreiber (örtl. Versorger) gelistet sein (oder hat eine "Gastlizenz"). Die bauen das fachgerecht ab und schreiben einen Abmeldungszettel an den Netzbetreiber.

Wo ist das Problem?

Musictrain 
Fragesteller
 05.02.2013, 23:32

Ganz einfach! Wenn ich den Gaszähler nicht mehr benötige weil ich die Heizung stillgelegt habe, könnte ich gegen eine Gebühr den Gaszähler ausbauen, lassen von den Netzbetreiber und dann wird nach dem HAE eine verplombte Endkappe von den Netzbetreiber aufgeschraubt! Das macht ja alles der Netzbetreiber (Gaswerke) nicht der Installateur! Danach habe ich eigentlich in das Haus 1 vom Netzbetreiber verplombten Gasanschluss mit Endkappe! Und was ist dann der Rest nichts anderes als ein Eisenrohr mit Gasgeruch und eine alte Heizung. Die jeder Hilfsarbeiter wie ich raus reißen darf! Ich verstehe nicht für was ich da einen konzessionierte Installateure benötige. OK, wenn man es andersrum macht dann ok. Es könnte ja auch sein das ich das Haus gekauft habe und der Verkäufer seine Heizung mitgenommen hat und nur noch die Gasuhr mit Endkappe da hängt! Ich sehe vollkommen ein, das nicht jeder an Gasrohren rumfummeln sollte, aber ich sehe auch nicht ein das Geld aus dem Fenster zu werfen nur weil die Gaswerke es so wollen. Denn zwar gehört der Zähler und die Teile vor dem Zähler den Gaswerken, aber das Haus mir und da möchte schon ich entscheiden wie das gemacht wird. Natürlich im Rahmen der technischen Vorschriften. Jedoch habe ich keine Vorschrift gefunden die besagt das man ERST die Heizung abbauen muss und danach den Gaszähler.

Musictrain 
Fragesteller
 06.02.2013, 00:04
@Musictrain

Aber ich möchte es noch erweitern um zu zeigen, warum ich es vielleicht als staatlich verordnete Geldmacher auf meine Kosten sehe! Bei dem Haus handelt es sich um ein Reihenhaus der späten 50 Anfang 60 Jahre. gebaut durch einen Industriellen für seine Arbeiter. Dann an die Arbeiter verkauft. So die GASZULEITUNG verlief in allen Häusern durch den Keller. Was natürlich in den späten 60 Anfang 70 Jahre nicht mehr erlaubt war und dem entsprechend jedes Haus eine eigene Stichleitung kaufen musste. Das alte Gasrohr ist im Keller verblieben. Ich wollte es raus haben, also bei den Netzbetreiber angerufen. Der Netzmeister hat mir erklärt das diese Rohr abgeklemmt ist und das Sie das nicht raus machen, sondern das es mein Problem ist das Rohr raus zu schneiden! (Nochmals das war früher die Hauptgasleitung also noch vor dem Zähler) also 100% wie Du so schön sagst Eigentum des Netzbetreibers, nur alt. So was soll ich groß schreiben, ich habe die verdammte Schraubmuffe nicht auf bekommen um sicher zu gehen, dass das Rohr wirklich kein Gas mehr enthält. Also nochmals bei den Netzbetreiber angerufen und gebeten, es soll ein Monteur natürlich gegen entsprechendes Entgeld bei mir vorbeikommen und die Schraubmuffe öffnen. Was ist passiert? Der Netzmeister hat mich nochmals angerufen und hat mir erklärt ich solle das alte Rohr einfach raus schneiden! Jetzt soll mir mal einer den Unterschied zwischen dem alten Gasrohr 40 Jahre und dem alten Gasrohr 20 Jahre zu meiner Heizung erklären!

DietmarBakel  06.02.2013, 12:07
@Musictrain

Hallo Musictrain,

kurz zusammengefasst: Das Haus hatte einmal einen Gasanschluss an das Netz eines Netzbetreibers. Dieser Anschluss ist bereits oder soll ordnungsgemäß rückgebaut werden, also von der verbleibenden Hausinstallation vollkommen getrennt und verplombt. Danach ist das verbleibende Rohrnetz im Haus nur noch Altmetall, vorher nicht. Das ist richtig. Wenn das sicher gestellt ist, kannst Du damit verfahren wie Du denkst, z.B. demontieren und entsorgen. Das sich in der Leitung evt. noch Restgas befinden könnte sollte Beachtung finden.

Eine spez. Demontagevorschrft (zum Altmetall) gibt es nach meiner Kenntnis nicht. Diese bzw. die Rechtsgrundlage sollte erst einmal genannt werden.

Musictrain 
Fragesteller
 07.02.2013, 09:56
@DietmarBakel

Hast DU wirklich verdient!

Gerade Gasleitungen müssen unbedingt von eien Fachmann abgebaut werden oder willst du später mal durch Pfusch in die Luft fliegen ?

Musictrain 
Fragesteller
 05.02.2013, 19:05

??? Also das natürlich nicht !!! Aber wenn der Gaszähler abgebaut wurde (Gasversorgungsunternehmen) und eine plombierte Endkappe drauf ist, frage ich mich wo soll das Gas herkommen um in die Luft zu fliegen? Ich rede vom Abbau nicht Aufbau!