Gäste des Untermieters rauswerfen?
Wenn man einen Untermieter hat der einen obdachlosen Freund fast dauerhaft in der Wohnung wohnen lässt, darf man die Person als Hauptmieter rauswerfen und Hausverbot erteilen, wenn er unangenehm wird? (Jeder meiner Schritte wird von beiden dokumentiert)
Die Frage bezieht sich auch darauf, dass man ja 6 Wochen Gäste ohne Angabe da haben darf, ich kann aber nicht beweisen, dass besagte Person nicht mal weg war für eine Nacht.
Danke im voraus!
5 Antworten
Kündigungsfrist für Untermieter ist 4 Wochen. Also raus mit ihm
Also wen ein Mieter als Gast hast hat nicht der Vermieter zu bestimmen
Solang sich an die 6 Wochen Regelung gehalten wird
Aber auch mal eine Nacht nicht da zu sein reicht nicht aus um das zu umgehen
Kündige den Untermieter doch einfach mit der gesetzlichen Frist
Wenn der Gast des Untermieters sich Dir gegenüber penetrant benimmt, kannst Du ein Hausverbot aussprechen.
Du kannst deinem Untermieter kündigen. Dann muss er die Wohnung räumen und sein obdachloser Freund auch
Das mußt Du nicht beweisen.