Fundorado: zwei Mahnungen und inkaskobüro?

2 Antworten

Du hast bestimmt irgendwo die AGBs bestätigt. Dort steht vermutlich drin, dass du einen kostenlosen Probemonat abschließt und dieser in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft verlängert wird, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Da du offensichtlich nicht gekündigt hast, bist du einen bindenden Vertrag eingegangen.

Dass du keine Dienste in Anspruch genommen hast, ist unerheblich. Du musst zahlen, die Gegenleistung von Fundorado besteht darin, dass sie dir die Dienste zur Verfügung stellen. Wenn du sie nicht in Anspruch nimmst, hast du Pech gehabt.

Wenn du eine Monatskarte bei der Bahn kaufst, musst du die auch bezahlen, auch wenn du keine Bahn fährst.

Also unterm Strich: gültiger Vertrag = Pflicht zur Zahlung

tobiassed 
Fragesteller
 22.04.2018, 20:29

und wie sieht das aus wenn ich minderjährig bin?

Bomberos911  22.04.2018, 20:31
@tobiassed

Dann sieht es eventuell anders aus...

EXInkassoMA  22.04.2018, 20:49
@tobiassed

Lass ein Elternteil das Geschäft widerrufen und gut ist. Schriftlich machen.

Keine Angst : Es spielt keine Rolle falls Du bei der Altersangabe geflunkert haben solltest.

Form schreiben gibts über all kostenlos im Netz

tobiassed 
Fragesteller
 22.04.2018, 20:53
@EXInkassoMA

@EXinkaskoMA Danke dir. Meine Eltern sollen einfach eine Email schreiben in der steht dass sie das wiederrufen oder wie?

EXInkassoMA  22.04.2018, 21:03
@tobiassed

Ja , vorab per E-Mail Und falls nicht darauf eingegangen wird am besten per Einschreiben.Es reicht ein Elternteil.

Der fundorato ra ist einer von den abgw...Anwalten .Derartige Schreiben werden erst mal negiert.

Nimm eins von den Form schreiben der Verbraucherzentralen im Netz

tobiassed 
Fragesteller
 22.04.2018, 21:14
@EXInkassoMA

,,Der fundorato ra ist einer von den abgw...Anwalten" was genau heisst das?

tobiassed 
Fragesteller
 22.04.2018, 21:17
@tobiassed

und welche rolle spielt es dass alle angegebenen daten falsch sind

kevin1905  22.04.2018, 21:34
Dort steht vermutlich drin, dass du einen kostenlosen Probemonat abschließt

Das ist vollkommen belanglos. In den AGB kann drin stehen, dass man nackt im Regen tanzen muss, es ist irrelevant, weil die Klausel überraschend ist und daher nicht Vertragsbestandteil wird.

Die Kostenpflicht und wann diese wie ausgelöst wird müssen vor Anmeldung unübersehbar einzusehen sein (keine weiteren Klicks, keine Kleinschrift). Dann muss der Button entsprechend beschriftet sein, sonst kommt ganz einfach kein Vertrag zustande.

§§ 312j BGB und 6 Abs. 1 PAngV gelten auch für fundorado.de

Naja, das kommt davon wenn man sich die AGBs nicht einmal ansieht da, da sicher drinnen gestanden wäre, dass nach dem Gratismonat automatisch ein Abo aufgenommen wird.

Meine Tipps?? Lesen, Lesen, Lesen (dadurch kommt auch eine bessere Rechtschreibung)

kevin1905  22.04.2018, 21:35

Der Hinweis in den AGB ist unzureichend um eine Kostenpflicht zu begründen.