Für Sonntagsarbeit geplant und krank?

2 Antworten

Ja zählt es.

Es gilt das Ausfallprinzip. Bei krank wirst Du so bezahlt als ob Du anwesend warst. Im Gegenzug wird dann der Wochentag an dem du frei hättest nicht bezahlt.

 

Familiengerd  19.08.2016, 17:21

Im Gegenzug wird dann der Wochentag an dem du frei hättest nicht bezahlt.

Aber nur, wenn denn der Arbeitnehmer an diesem freien Tag auch krank wäre.

Maximilian112  19.08.2016, 18:16
@Familiengerd

ähm...,wenn er nicht krank ist gibt es aber auch kein Geld ... weil eben frei....

:-) oder habe ich etwas Ironie überlesen?

Familiengerd  19.08.2016, 18:34
@Maximilian112

Nein, da war keine Ironie.

Wenn ein Arbeitnehmer wegen Sonntagsarbeit einen Ersatzruhetag hat, dann wird der bezahlt - wenn er vom Arbeitgeber ("schlauerweise") nicht auf einen ohnehin freien Tag gelegt wird.

Wenn der Ersatzruhetag aber in die Krankenzeit fällt, ist er gewissermaßen "verloren".

Ja, allerdings werden die Sonntagszuschläge (falls du welche bekommst) voll versteuert.

Maximilian112  19.08.2016, 15:03

Das sind ja dann auch keine Zuschläge sondern es wird doch der Durchschnitt bezahlt. 

Im Durchschnitt können allerdings frühere Sonntagszuschläge enthalten sein.

Hexle2  19.08.2016, 15:41
@Maximilian112

@Maximilian112, der Durchschnitt wird genommen, wenn man nicht genau festlegen kann, was der AN während der AU verdient hätte.

Gibt es einen Schichtplan und der AN ist für Sonn- oder Feiertagsarbeit eingeteilt und im Betrieb gibt es hier Zulagen, sind diese auch zu bezahlen (Lohn-/Entgeltausfallprinzip). 

Hier kann man nachvollziehen, was der AN ohne Erkrankung erhalten hätte, also hat er das auch zu bekommen.

Maximilian112  19.08.2016, 19:14
@Hexle2

Hmm, hab ja selbst vom Ausfallprinzip gesprochen in meinem Kommi. Aber nicht zu Ende gedacht.

Danke für die Ergänzung.