Für Führerschein den Führerschein arbeiten trotz arbeitslose Mutter?
Hallo, meine Alleinerziehende Mutter ist krankheitsbedingt Arbeitslos. Ich bin 17jahre und mache grade mein Fachabi, möchte danach studieren. Ich möchte auch so langsam meinen Führerschein machen, wie soll das funktionieren? Meine Mutter kann den nicht bezahlen und wenn ich selber in einem Nebenjob arbeite, um das Geld zu sparen, erhebt ja das Arbeitsamt Anspruch auf das Geld und verkürzt das Geld meiner Mutter. Wie soll das funktionieren?
4 Antworten
Kannst du nicht mal bei dem zuständigen Berater vorsprechen oder bei der gesetzlichen Krankenversicherung?
Erkläre dem Jobcenter, dass du dringend für dein Studium auch den Führerschein brauchst, es kann doch nicht sein, dass du arbeiten willst, aber dafür dann bestraft wirst??? Da ist etwas schief, das müsste ja auch dem Berater beim Jobcenter einleuchten.
Im Zweifel auch mal bei der Bundesagentur für Arbeit = Arbeitsamt anfragen, die helfen auch sehr oft😉
Es kann ja nicht sein, wenn deine Mutter so krank ist, muss sie in REHA usw... du bist doch schon groß 😉
Was ist mit deinem Vater?
Blöde Situation, aber die Krankenkasse hat evtl. noch paar Tipps für Euch beide oder der Arzt.
Finde wer krank ist, muss unterstützt werden...
Wünsche euch beiden viel Erfolg und Glück✊✊✊
Du hast auf Erwerbseinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll, die du dann zumindest theoretisch jeden Monat ansparen kannst, auch wenn du deiner Mutter dann einen Großteil deines Einkommens geben müsstest, damit sie die Kürzung deiner Leistungen damit ausgleichen kann.
Bei z.B. monatlich 450 € Bruttoeinkommen stünden dir 170 € an Freibetrag zu und die könntest du dann theoretisch ansparen.
Würdest du weiterhin zur Schule gehen, dann könntest du dir aus dem Internet einmal folgendes suchen ,, ALG - 2 Ferienjob " und nachlesen was dazu geschrieben steht.
Gar nicht. Bleibt dir nix übrig als zu sparen und nur soviel verdienen wie du darfst.
wann wirst du denn 18?
das ist korrekt ,aber es spielt in so fern eine,das man die Bedarfsgemeinschaft dann auflösen kann und jeder für sich einen hartz4 Antrag stellen kann.. ich weiß ,das es möglich ist...haben ein Bekannter mit seiner mama auch so gemacht..
Das kann sein. Dafür muss er dann seinen Mietanteil etv selbst zahlen. Dann hat er wenn er einen Nebenjob, vorallem einen Minijob anfängt auch nicht viel mehr Geld für den führerschein
ja,aber wenn er mehr wie seinen Regelsatz+ Mietanteil bekommt wird es der Mama eben nicht abgezogen...er darf ja ,wenn er Hartz4 bekommt 100 Euro anrechnungsfrei behalten und vom rest 20 %
Die Bedarfsgemeinschaft kann man nur dann auflösen, wenn das Kind schriftlich und freiwillig auf zustehende Leistungen verzichten würden, aber dann könnte das Kind keinen eigenen Antrag mehr stellen, weil es eben freiwillig auf Leistungen verzichtet hätte.
Das was du meinst ist sicher die Auflösung der Vertretung durch den Haushaltsvorstand, dass ist dann entweder Vater oder Mutter, je nachdem wer den Antrag gestellt hat.
Der Haushaltsvorstand tritt in Vertretung für alle Personen ein und diese Vertretung kann das / die Kinder dann ab 18 auf schriftlichen, formlosen Antrag auflösen und seine Belange dann selber regeln, also auch selber dann einen Antrag stellen bzw.seine Leistungen dann auf sein eigenes Konto bekommen.
Damit ist dann aber die BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) nicht aufgelöst, solange das unter 25 jährige Kind seinen eigenen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kann.
so genau wusste ich es nicht,nur eben ,das es irgendwie geht.Danke für die ausführliche Info
Bitteschön
nächstes jahr
dann erkundige dich mal,wie das ist wenn du,sobald du 18 bist eher eine Wohngemeinschaft mit deiner Mama bildest und keine Bedarfsgemeinschaft mehr...bis dahin wirst du nicht sehr viel machen können,ausser eben wie ich schon schrieb die die 100 Euro,die man dir nicht anrechnen würde ,sparen
? Das spielt in der Bedarfsgemeinschaft doch keine Rolle