Führerschein zum 2. mal weg

10 Antworten

Wird wohl ein grösseres Problem für dich werden. Dein erster Führerscheinentzug ist aktenkundig und der Richter wird dein jetziges Verhalten, strafverschärfend bewerten. Eine MPU wirst du sicher machen müssen und diese als "Wiederholungstäter" zu bestehen, dürfte nicht ganz einfach sein. Wie ds Strafmass ausfallen wird, kann keiner hier sagen. Das entscheidet das Gericht. Wahrscheinlich einen längeren Führerscheinentzug und eine Geldstrafe zusätzlich zur MPU. Welche Auflagen du weiterhin noch bekommst, wissen wir nicht. Im Extremfall könnte das dazu führen, dass du den Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist nochmals machen musst, so du einen Richter findest, der sehr strenge Masstäbe anlegt.Habe einen Bekannten, dem erging es so. Der hatte nicht nur einen Führerschein für PKW, sondern auch einen für LKW und Omnibus. Er musste alle drei Führerscheine neu machen. Mehrmals zur MPU und es dauerte Jahre, bis er wieder ein Fahrzeug im Strassenverkehr führen durfte. Abgesehen von den erheblichen Kosten. Ich hoffe, es trifft dich nicht so hart. Lass lieber das Auto stehen, wenn du etwas getrunken hast, oder lasse dich fahren. Ein Taxi wäre allemal billiger gewesen, als das, was an Kosten auf dich zukommt.

Ich kann es nicht sagen. Aber ich denke mal, dass du in deinem Leben nie wieder ein Auto wirst fahren dürfen - was ich ganz richtig finde. Solche Leute wie du bringen sich selbst und vor allem andere Menschen in Lebensgefahr.

selten dämlich. vom ersten mal hättest du lernen sollen. jetzt wird es richtig teuer.

Du wirst nie wieder Auto fahren dürfen! Kein Wunder, denn was Du gemacht hast,ist Unverantwortlich!

oliberlin  20.04.2015, 00:51

Du wirst nie wieder Auto fahren dürfen!

Schön wärs…

Du bist Wiederholungstäter und die werden schon härter bestraft.

Und wenn du ehrlich bist, wird es nicht die erste Trunkenheitsfahrt nach dem Führerscheinentzug gewesen sein.

Die letzte Strafe hat offensichtlich nicht ausgereicht, dich vom Fahren unter Alkoholeinfluss  abzuhalten.   Könnten schon zwei Jahre Führerscheinentzug werden, wenn es beim ersten Mal schon 13 Monate waren.