FSJ/BFD und Nebenjob

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Wie lange du arbeiten darfst, hängt von deinem Alter ab.

Bist du unter 18, gilt § 8 JArbSchG: "Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden."

Bist du mindestens 18, gilt § 3 des Arbeitszeitgesetzes: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden." Werktage sind Montag bis Samstag.

Ob du dein Einkommen versteuern musst, kann ich dir so ohne weitere Infos nicht sagen. Ein Minijob wird bspw. meist pauschal versteuert. Das FSJ- oder BFD-Taschengeld liegt normalerweise weit unterhalb der Steuerpflicht.