FSJ plus Nebenjob

2 Antworten

Als Minderjährige hast du grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt von den Eltern, wobei deine Mutter, da du bei ihr wohnst, ihre Unterhaltspflicht durch den sogenannten Betreuungsunterhalt nach § 1606 III BGB erbringt.

Dein Einkommen aus dem FSJ sowie einer Nebenbeschäftigung werden hälftig bedarfsdeckend auf den Barunterhalt des Vaters angerechnet. Die andere Hälfte wird dem Betreuungsunterhalt zugeschlagen.

Wenn dein Gesamteinkommen über 450,-€ liegt wirst du wohl Einkommenssteuerpflichtig, in dem Punkt kenne ich mich aber nicht so gut aus. Wenn du allerdings die Einkünfte jeweils nur in einem halben Kalenderjahr (von Sommer bis Sommer) erzielst, bekommst du die gezahlten Steuern mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurückerstattet.

Das dürfte etwas problematisch werden, das FSJ kannst du ja nur in Vollzeit machen. Für einen Nebenjob abends hast du doch dann gar keine Zeit mehr...