Früher aus Mietvertrag raus?

9 Antworten

Es hindert euch doch niemand, fristgerecht zu kündigen.

In 99 % der Fälle scheuen die Mieter dann die Tatsache, dass man dann eben für einen Zeitraum doppelt zahlen muss. Und (fast) alle Argumente, sind dann vorgeschoben.

Das ist jedenfalls KEIN besonderer Grund für eine vorzeitige Kündigung. Der Vermieter hat ja nichts falsch gemacht.

Was genau hat nun der Einbruch bei Eurem Vermieter mit Eurer Angst zu tun? Sicher, daß im Haus  der neuen Wohnung nicht auch schon mal eingebrochen wurde?

Der Einbruch ist kein Grund für die vorzeitige Kündigung. Wenn der Vermieter sich darauf einlässt, kann er euch früher aus dem Vertrag entlassen, muss er aber nicht.

Wenn er die Wohnung schon vermietet, während ihr noch Miete zahlt, könnt ihr die Mietzahlung einstellen.

Selbst wenn dir dies ein Recht auf fristlose Kuendigung geben wuerde (gibt es aber nicht), koenntest du ja auch nur fristlos kuendigen und muesstest danach innerhalb weniger Tage raus. Wo willst du denn dann den Rest des Monats wohnen? In die neue Wohnung kannst du ja erst im September einziehen.

Aber die geschilderten Umstaende berechtigen dich sowieso nicht zur fristlosen Kuendigung. Den Vermieter kannst du auffordern, den Schluessel fuer deine Wohnung rauszugeben oder du kannst selbst ein neues Schloss einbauen. Dann kommt er ohne deine Genehmigung sowieso nicht mehr in die Wohnung (altes Schloss aber aufbewahren und nach dem Auszug wieder einbauen!). Zu rechtzeitig angekuendigten Besichtigungsterminen mit Mietinteressenten musst du ihn aber rein lassen.

Wenn es keine (noch) wirksame Kuendigungsverzichtsvereinbarung gibt und es sich auch nicht um einen befristeten Mietvertrag handelt, betraegt die Kuendigungsfrist aber ohnehin nur 3 Monate. Du kannst also zum 30. November kuendigen und brauchst dann natuerlich auch nur bis zum 30. November Miete und Nebenkosten zu bezahlen. Wenn der Vermieter die Wohnung schon zu einem frueheren Termin vermieten kann (das musst du aber mit ihm absprechen), zahlst du sogar nur bis zur Neuvermietung.

Was kann der Vermieter für den Einbruch? Nichts!

Laut Kündigungsfrist ist das am 01.11.19

Ist eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart oder ein Kündigungsverzicht?

Per Gesetz könntet jetzt frühestens zum 30.11.2019 kündigen.

  1. Kannst Du das nicht beweisen.
  2. Ist der Einbruch eine Sache, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, die vorkommen kann und wenn Du deswegen nun eine neue Wohnung suchst, darf das nicht zu seinen Lasten gehen.

Wenn er früher neu vermieten kann, ist das ok und dann darf er auch nicht doppelt Miete kassieren, aber ein Grund, nun vorzeitig das Mietverhältnis zu beenden, ist er Einbruch nicht.

albatros  06.08.2019, 12:41

Zumal ja auch in der neuen Wohnung /dem neuen Haus eingebrochen werden kann. Das ist ja kein Verschulden des Vermieters. Daraus einen Kündigungsgrund zu konstruieren ist abwegig.