Fruchtlose Pfändung - und jetzt?
Hallo,
mein Freund hat Forderungen von der Rentenversicherung um den er sich Jahre nicht gekümmert hat (er ist ausländer, sprach schlecht Deutsch und ich hatte Mühe ihn damals überhaupt zu erklären was die Rentenversicherung überhaupt ist). Seit dem wir uns kennen habe ich ihn ein bisschen geholfen: Wir haben seine Einkünfte offen gelegt und ein Vorschlag für eine Ratenzahlung gemacht - worauf die RV nicht einging. Nach weitere Mahnungen inklusive Falschberechnungen derenseits habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Seit dem läuft alles über den Anwalt - getan hat sich aber nicht viel. Den Anwalt wollte eine erneute Überprüfung. Es kam dann ein Pfändungsbescheid wogegen den Anwalt Einspruch einlegte. Seit dem kam von denen doch eine erneute Prüfung (was den Betrag schon was reduzieren wird). UND TROTZDEM stand gestern den Gerichtsvollzieher vor die Tür!!! Ich war baff! Mein Freundist erst vor 4 Monaten bei mir eingezogen und ich erwarte unser Kind. Die Möbel bis auf unser Bett und Schrank gehört alles mir - dass habe ich denen erklärt und die haben mir das auch gelaubt (es ist ja auch die Wahrheit) Ich war aber völlig von den Socken. Der Gerichtsvollzieher habe ich dann soweit ich konnte alle Infos gegeben die er haben wollte und hat dann eine fruchtlose Pfändung festgestellt. Er hat mir aber eine Warnung gegeben, dass wir es auf jeden Fall mit der RV klären muss - was wir ja wollen, aber die reagieren ja nicht. Den Anwalt erreiche ich irgendwie auch nicht und er hat am Telefon gesagt es ist ok wenn die eine fruchtlose Pfändung machen...aber was ist denn ok? ...
Meine Frage nach diesn langen Roman jetzt: WAS PASSIERT JETZT? Sie werden trotz korrektur eine große Summe von ihm verlangen (damit rechnen wir), die er nicht so ohne weiteres bezahlen kann (außer in ganz kleine Raten und das wollten sie ja nicht). Was dann? Können die im Endeffekt doch meine Sachen auch mitnehmen (viel habe ich nicht, aber z.B. Musikinstrumente)? Was passiert mit ihm? Ich habe keine Auge zugemacht dieser Nacht, denn ich mache mir großen Sorgen... :-(
5 Antworten
Deine Sachen kännen sie nicht pfänden wegen seinen Schulden, und wenn die Rentenversicherung nicht einwilligt, könnt ihr trotzdem anfangen 5 oder 6 EUR zu überweisen, oder auch 10,- und wenn das nicht reicht, dann eben 11. 20,- sind zu viel, denn das sind immerhin 40,-.DM, und bei den heutigen Preisen geht das überhaupt nicht, und ihr habt schließlich ein Kind zu unterhalten bald. Wenn seine Vaterschaft beurkundet ist, soll er die Urkunde bei seiner Bank vorlegen, da wird der Verfügungsrahmen erhöht auf seinen Pfändungschutzkonto. So für sich allein hat er aktuell einen Verfügungsrahmen von 1.049,99 die ihm pfandfrei belassen werden müssen. Er soll sich nicht grämen, und du auch nicht, es geht sehr vielen so. Dann gibt es eben kein Handy auf Kredit, und das ist auch gut so. Das Leben geht weiter...
die werden es immer wieder versuchen. bis sie die kohle haben.
Ich denke nicht, dass er deine Sache pfänden kann. Habt ihr schon mal eine Schuldnerberatung aufgesucht? Die haben (meistens) Ahnung, wie man mit eurem Problem umgehen muss. Wenn ihr euch offizielle Hilfe sucht, merken die Mitarbeiter der RV, dass sie nicht so mit euch umgehen können wie sie wollen. Ich wünsche dir und deinem Freund viel Erfolg.
Danke schön. Da alles nochmal überprüft werden sollte haben wir es erstmal bei dem Anwalt belassen. Wenn es endgültig jetzt zu einer Summe kommt, werden wir versuchen eine Schuldnerberatung aufzusuchen.
Zur Sicherheit solltest du schon schauen, dass du vielleicht irgendeinen Nachweis findest, dass dir die teuren Sachen auch gehoeren fuer die Zukunft. Aber dein Eigentum darf er definitiv nicht pfaenden und das deines Freundes auch nur, wenn sich eine Versteigerung wirklich lohnt und nach Abzug der Kosten noch was bleiben wuerde. Wenn er arbeitet, waere noch eine Lohn- oder Kontopfaendung von ihm denkbar (P-Konto einrichten).
Ansonsten kann der Glaeubiger eine Vermoegensauskunft beantragen, da muss dein Freund alles angeben, was er besitzt und an Einnahmen hat und das eidesstattlich versichern mit Unterschrift, dass die Angaben korrekt sind. Verweigert er diese Abgabe, kann er in Erzwingungshaft genommen werden, bis er sie abgibt.
Hat er nichts, ist er 2 Jahre lang nicht mehr pfaendbar, kriegt aber auch nirgends einen Kredit- oder Ratenvertrag. Vielleicht wird die Versicherung ja dann einer Ratenvereinbarung gegenueber zugaenglicher, wenn sie weiss, dass sie sonst gar nichts kriegt.
WAS PASSIERT JETZT?
Es kann eine Konto- und/oder Einkommenspfändung erfolgen. Ist auch die fruchtlos, hat die RV Pech gehabt und bleibt auf ihrem Betrag erst einmal sitzen, wenn sie nicht zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Vollstreckung in die Wege leitet.
Können die im Endeffekt doch meine Sachen auch mitnehmen (viel habe ich nicht, aber z.B. Musikinstrumente)?
Rein rechtstheoretisch könnte der GV diese pfänden, da es nur auf den Mitgewahrsam deines Freundes ankommt, welchen man bei den Musikinstrumenten aber noch verneinen könnte, wenn sie nicht ohnehin unpfändbar sind. In der Praxis wird der Gerichtsvollzieher aber nur in den seltensten Fällen überhaupt bewegliche Gegenstände vorfinden, deren Pfändung und Verwertung sich lohnen würde. Also würde ich mir da keine Sorgen an deiner Stelle machen, zu mal du gegen eine Pfändung deines Eigentums auch Drittwiderspruchsklage erheben könntest.
Was passiert mit ihm?
Nichts, er hat eben nur Schulden, welche weiter anwachsen werden und seine Bonität ist vermutlich erst einmal bis auf Weiteres im Keller. Aber ansonsten gibt es keinen Grund zur Besorgnis.
Das ist ja gerade die Frage, ob sie einen solchen Nachweis erbringen kann. Der lässt sich gewöhnlich nicht führen, aber du hast natürlich Recht, dass erfahrene Gerichtsvollzieher wissen, wie sie solche Situationen handhaben müssen.
Also ich er hat nichts mitgenommen und akzeptiert, dass es meine Sachen sind. Aber wenn die immer wieder kommen, weiß ich nicht was ich da mache. Ich habe z.B. die Rechnung von meiner Gitarre nicht. Ich bin aber Musiklehrerin und es ist eigentlich vollkommen klar, dass es mir gehört (ist auch auf Bilder zu sehen und so)....Außerdem brauche ich es ja für meine Arbeit. Ich denke deswegen hat er nichts mitgenommen?
Mach dir keine Sorgen, die werden nicht gepfändet werden.
Eine Drittwiderspruchsklage ist gewoehnlich nicht notwendig, selbst wenn er was gepfaendet hat, was nicht dem Schuldner gehoert, wenn der Eigentuemer dann einen Eigentumsnachweis erbringt, dann wird die Pfaendung vom GV aufgehoben.