Frist Versäumnis wegen Abwesenheit?
Wir haben Ärger mit einem Inkasso welcher nun seit 2 Monaten mit einem Mahnverfahren droht. Wir sind uns schon eigentlich sicher, dass es nur eine Drohung ist, da die Forderung gar nicht rechtens ist (aus unserer Sicht) Und die Tatsache, dass seit 2 Monaten gedroht wird, aber bis jetzt immer noch kein Mahnschreiben kam, macht uns zuversichtlich, dass auch gar kein Mahnbescheid vom Mahngericht ins Haus flattert.
Aber. FALLS doch. Dann muss man innerhalb von 14 Tagen reagieren. Aber was ist, wenn man im Urlaub im Ausland ist und keine Möglichkeit hat, seine Post während dieser Zeit einzusehen? Angenommen, der Mahnbescheid liegt seit über 2 Wochen im Briefkasten (Frist mittlerweile abgelaufen) und wir erst danach Kenntnis darüber bekommen?
Gibt es Ausnahmefälle bei denen die Frist zum Widerspruch verlängert wird, wenn man nachweist, dass man nicht anwesend war (Reiseunterlagen, Bestätigung der Fluggesellschaft, Kopie vom Reisepass mit Ein- bzw. Ausreisestempel.....etc.)?
Vielen Dank.
1 Antwort
Grundsätzlich habt ihr bei einem Urlaub dafür zu sorgen, dass euch Post erreicht. Wie ihr das anstellt, ist egal. Beispielsweise könntet ihr eine vertrauenswürdige Person bitten, den Briefkasten zu lehren und euch bei wichtigen Schreiben zu informieren.
Jedenfalls ist "war im Urlaub" kein gültiges Argument gegen Fristversäumnisse. Gültige Gründe könnten ggf. Unfälle und damit verbundene unabsehbare längere Krankenhausaufenthalte sein. Vielleicht auch, wenn sich ein einwöchiger Urlaub unerwartet verlängert (Streiks, Naturkatastrophen). Zur Lektüre: §233 ZPO.
Nach dem Mahnbescheid kommt übrigens ein Vollstreckungsbescheid mit nochmaliger 2-Wochen-Frist. Danach ist es vorbei.