Gerichtsvollzieher Beim Mitbewohner
Mir ist in letzter zeit aufgefallen das meine Mitbewohnerin sehr häufig post von diversen inkassounternehmen erhält... Einen negativen Schufa Eintrag hat sie zudem auch schon wie ich jetzt im Nachhinein erfahren habe. Vor zwei monaten wurde dann schliesslich ihr Konto gepfändet... Vor ein paar Tagen bin ich überraschend einen tag eher nach hause gekommen und meine Mitbewohnerin war noch arbeiten als ich in der Küche eine offenliegendes Schreiben auf der Fensterbank entdeckte. Es war ein weiteres mahnschreiben von einem Inkassounternehmen, allerdings ging aus diesem hervor das sie wohl auf die vorherigen nie reagiert hat und bereits das gerichtliche mahnverfahren eingeleitet wurde... Wenn Sie die nächste Frist nicht einhält wird dann wohl der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen 1. was genau kann in einer Wg gepfändet werden? 2. Muss ich dem Gerichtsvollzieher auch Zugang zu meinem privaten Zimmer gewähren? Darf er, wenn ich nicht anwesend bin, überhaupt in mein Privates Zimmer? 3.Muss ich dem Gerichtsvollzieher Zugang zu unserer Wohnung gewähren wenn meine Mitbewohnerin nicht zuhause ist? 4. Sollte mein Vermieter von dem besuch des Gerichtsvollziehers Wind bekommen, kann er uns dann die Wohnung deswegen kündigen? (wir stehen beide im Mietvertrag)
Kann mir vielleicht auch jemand Tips geben wie ich generell mit der Situation umgehen sollte? Ich hab meine Mitbewohnerin bisher noch nicht darauf angesprochen weil ich nicht so recht weiss wie ich das anstellen soll, immerhin war das Schreiben ja nicht für mich und ich hätte es eigentlich nicht lesen dürfen :/
Danke schonmal :)
2 Antworten
Also : WENN, dann kann nur das gepfändet werden, was deine Mitbewohnerin gekauft hat. Alles was du gekauft hast, darf der Gerichtsvollzieher gar nicht pfänden. 2. NEIN, du brauchst ihn nicht in deinen privaten Bereich lassen, du hast mit den Schulden der Mitbewohnerin nichts zu tun. 3. NEIN, das brauchst du auch nicht, du sagst ihm ganz klar, wann deine Mitbewohnerin wieder da ist, und das du damit nichts zu tun haben möchtest bzw. hast. 4. NEIN, solange ihr die Miete weiterhin pünktlich bezahlt und da keine Probleme auftreten, kann der Vermieter euch nichts, und du musst ihm von dem Verfahren auch nichts erzählen.
Du solltest solange nichts zu deiner Mitbewohnerin sagen, bis sie selbst auf dich zukommt. Erzähl ihr bloß nicht dass du den brief gelesen hast. Du kannst sie ja mal so nebenbei fragen ob alles in Ordnung ist, weil sie in letzter Zeit sehr gestresst aussieht (wenn das der fall sein sollte). Vielleicht öffnet sie sich dir ja. Spätestens wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, wirst du sowieso Bescheid wissen. Noch ein Tip: Gib niemandem Infos über die Mitbewohnerin,manchmal stehen ja auch Inkassofirmen vor der Tür und wollen was, einfach sagen dass die Mitbewohnerin nicht da ist,du von nichts weißt und die leute wegschicken, wenn sie drohen, einfach die Polizei rufen. Die bedienen sich des öfteren an illegalen Mitteln (Druckaufbau beim Schuldner beispielsweise) um an das Geld zu kommen.
danke, da bin ich schon etwas beruhigter :)
hi du, 1. in einer wg kann nur das gepfaendet werden was ihr gehoert. was euch beiden gehoert darf er nicht pfaenden. 2. nein musst du nicht, in deinem zimmer hat er nichts verloren. 3. nein musst du nicht, wenn er kommt machst du die tuer auf und sagst ihm sie ist nicht da, und er soll n anderes mal wieder kommen, bums. 4. nein kann er nicht, was bei deiner freundin abgeht, hat ihn nicht zu interessieren, solange die miete ankommt.
naja, sich mit ihr darueber zu unterhalten macht eigentlich wenig sinn, das wuerde sie eher noch mehr belasten als sie bereits schon ist.
gruss der hartzer