Freundin bei Ladendiebstahl erwIscht ist aber etwas komliziert?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Selbst wenn eine Unterschrift gefordert worden wäre - sowas muss man nicht unterschreiben.

Niemand kann zu einer Unterschrift gezwungen werden. Zudem muss niemand eine Straftat zugeben und ferner muss sich niemand selbst belasten.

Die Polizei wird meist nur hinzugezogen, wenn man renitent ist oder sich nicht ausweisen möchte.

Auf keinen Fall darf die Freundin gegenüber dem Laden oder der Polizei Angaben zur Sache machen. Der Polizei bitte nur den Personalausweis auf verlangen geben, bzw. Personen Angaben machen.

Aber niemals gegenüber Polizisten als Beschuldigter etwas zur Tat aussagen.

War deine Freundin zum Tatzeitpunkt unter 14 Jahre alt, kann ihr strafrechtlich nichts passieren. ( § 19 StGB )

War sie über 14 Jahre alt und der Warenwert nicht höher als 50 €, dann kann das Verfahren wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO eingestellt werden. Es käme dann also nicht zur Anklage und somit nicht zum Gerichtstermin.

Die 100 € sind eine sogenannte Vertragsstrafe. Eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, die von mehreren Gerichten schon als rechtens eingestuft wurde. Mehr als 120 € sind hier aber nicht zu rechtfertigen.

Der unseriöse Detektiv sollte einem Gericht mal rechtssicher erklären, warum aus den 100 € nach verstreichen der 5 Tage Zahlfrist 148 € werden sollten. Denn das ist totaler Unsinn. 

Wenn jetzt eine Polizei Vorladung an deine Freundin ergeht - sie soll da nicht hin gehen. Denn dies ist keine Pflicht. Jede Aussage bei der Polizei kann vor Gericht gegen sie verwendet werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__19.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153.html

http://www.anwalt.de/rechtstipps/pflicht-zum-erscheinen-bei-der-polizei-zur-zeugenaussage-was-tun-als-gefaehrdeter-zeuge_069447.html

BelongLines 
Fragesteller
 05.03.2016, 11:49

Sollte sie dann die 100€ bezahlen oder erst auf Post warten?

Wenn kein einziger eindeutiger Beweis vorliegt, dann ist ja auch gutmöglich, dass der Herr Ladendetektiv sie vielleicht mit einem anderen Mädchen verwechselt hat die Tatsächlich gestohlen hat. Jedenfalls würde Ich dem Ladendetektiv erst glauben, wenn er es wirklich eindeutig beweisen kann, DASS sie es gemacht hat. Vorwürfe gepaart mit Anschuldigungen kann jeder machen!

Ein eigenartiges Verhalten dieses Laden's wenn du mich fragst. Keine Polizei, kein Video, keine Anzeige aber sie hat es zugegeben? Du solltest mit deiner Freundin vielleicht mal das genauer abklären, schließlich kann es sich auch nur um eine haltlose Anschuldigung handeln (es ist nicht das erste mal, dass ein Unschuldiger Mensch an den Pranger gestellt wird).

LG Dhalwim ;) :D

BelongLines 
Fragesteller
 04.03.2016, 14:45

Ich glaube man muss sowas doch schriftlich festhalten oder etwa nicht?

Bitterkraut  04.03.2016, 14:52
@BelongLines

Nein, das muß man nicht. Vor allem muß man nix unterschreiben.

Dhalwim  04.03.2016, 14:55
@Bitterkraut

Das weiß Ich nicht, Ich war weder in einen Ladendiebstahlfall verwickelt, noch habe Ich selbst einen begangen. Aber Ich sage nur, es ist fragwürdig so gegenüber (Ich gehe davon mal aus, dass sie jung ist) einem Kind zu verhalten.

Denn es kann ja sein, dass sie auch ein Opfer von Manipulation durch Schuldgefühle wurde und zu einem Geständnis einer Tat gezwungen, welche sie nicht begangen hat.

Ich sage gerne nochmal:

(es ist nicht das erste mal, dass ein Unschuldiger Mensch an den Pranger gestellt wird).

Die andere Frage ist aber auch .. muss sie die 100€ entrichten oder nicht ? 

Ihr bzw. sie braucht da gar nix machen.

Das mit 100 Euro ist aber Käse. Das braucht ihr nciht ernst nehmen.

Entweder, der Laden erstattet Anzeige oder eben nicht. Irgendwas dazwischen gibt es nicht. Und schon gar keine Strafzahlung.

Es wäre jetzt auch noch interessant zu wissen, wie alt denn die Freundin war.

Abschließend muss man ihr raten, sie soll das den Eltern beichten, so sie noch minderjährig ist.

BelongLines 
Fragesteller
 04.03.2016, 16:53

Wofür dann die 100 €? Der Detektiv meinte es werden dann nach 5 Tagen 148€.

Sie ist 16 und ihre Eltern wissen es inzwischen wollen aber nicht bezahlen.

Bitterkraut  04.03.2016, 21:44
@BelongLines

Das ist für die entstandenen Kosten. Das ist nicht die Strafe. Allerdigs eird das nicht nach 5 Tagen um 48 Euro teurer. Das ist nicht zulässig und ne dumme Drohung. Die Höhe des Betrags geht den Detektiv auch gar nix an.

Besser 100 Euro Strafe zahlen,als eine Anzeige zu riskieren.

BelongLines 
Fragesteller
 04.03.2016, 14:49

Ja , ist wahrsheinlich besser

liliho  04.03.2016, 14:49

Anzeige wegen Verdacht auf Diebstahl, den keiner beweisen kann. Wird eh fallen gelassen. Ich würde die Anzeige in diesem Fall riskieren.

Bitterkraut  04.03.2016, 14:52
@liliho

Oben steht, sie wurde erwischt und hat es zugegeben. Vom reinen Verdacht ist man da weit entfernt.

liliho  04.03.2016, 14:58
@Bitterkraut

Ja, sie hat es zugegeben. Von nun an kann sie abstreiten es jemals zugegeben zu haben.

RobertLiebling  04.03.2016, 16:58

Die 100 € sind eine zivilrechtliche Angelegenheit. Die fallen in jedem Fall an, egal ob Anzeige erstattet/Strafantrag gestellt wird oder nicht.