Fremder hat meinen Keller beschlagnahmt. Was kann ich tun?

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das günstigste ist immer ein gespräch.

da sie nachweisen können, das der keller zu ihrem eigentum gehört, wird eine wiederbringung in den vorgefundenen zustand einer kosten pflichtigen firmen beauftragung schriftlich gegenübergestellt und übereicht.

dann kann er sich ja aussuchen was ihm lieber ist :))

rescherler  28.06.2012, 10:13

freut mich - scheint ja geklappt zu haben :))

Hey, Bitte was? Ist das ein Meerfamilienhaus? Oder Parteien? Wohnst du in dem Haus, wo auch der Keller ist? Versuch es zuvor ruhig zu klären. Er soll dir bitte nachweisen, das es sein Keller ist, du kannst das ja sicher auch belegen. Vielleicht ist das alles nur ein Missverständnis? Wohnt er neu dort? Also wenn er dein Schloss aufgebrochen hat, dann ist es Einbruch und wenn er deinen Keller nutzt und du dafür bezahlst, kanns teuer für ihn werden ;)

Setz ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Räumung deines Kellers - gib auch einen Beleg dazu, dass genau dieser Keller zu deiner Eigentumswohnung gehört. Informiere parallel dazu die Hausverwaltung.

Ist die Frist verstrichen und er hat den Keller nicht geräumt - geh erstmal zur Schlichtungsstelle: http://www.nachbarrecht.com/schlichtungsverfahren-nachbarrecht.html

Kommt ihr dann noch nicht klar, kannst du ihn immer noch auf Räumung deines Eigentums verklagen.

Kennst du seinen Namen? Dann srich mit dem Hausverwalter oder Vermieter das ist ja eine Frechheit. Eigentlich könntest du den Keller aufbrechen lassen und seine Sachen raus stellen. Würde ich jedenfalls machen

Sicherlich wird es doch irgendwo festgehalten sein, dass es sich um deinen Eigentums-Keller handelt. Der einfachste Weg wäre nun die Hausverwaltung auf den Sachverhalt hinweisen und sie mögen unverzüglich zur Herstellung des Urzustandes beitragen.

Alternativ; wenn du ein Schriftstück parat aus dem das eindeutig hervorgeht

A) erstatte Anzeige wegen Sachbeschädigung

B) wende dich an einen Juristen, der den Eindringling kostenpflichtig zurecht weisen wird