Freiberuflich trotz Vollzeit?

3 Antworten

Du solltest Dir die schriftliche (!) Zustimmung deines AG holen.

Wenn du diese nicht bekommst, solltest Du deine Nebentätigkeit aufgeben, um den Vollzeitjob nicht zu gefährden

birgittchen78 
Fragesteller
 29.06.2016, 10:56

Ja natürlich werde ich es mir schriftlich genehmigen lassen! 

Es geht mir eher grundsätzlich drum, ob mir wegen der Arbeitszeit der AG die Ausführung verbieten kann. 

FGO65  29.06.2016, 11:00
@birgittchen78

Kann er machen!

Feierabend und Wochenende sind zur Erholung da. Wenn dein AG den Eindruck hat, das ist bei dir nicht der Fall und deine Arbeitskraft für ihn leidet darunter, kann er es verbieten

birgittchen78 
Fragesteller
 29.06.2016, 11:04
@FGO65

Auch von vornherein, ohne dass er einen "Eindruck" bekommen hat, ob es meine Leistung beeinträchtigt oder nicht?

Ich mein, ich versteh total was du meinst, so weit hatte ich mich auch schon eingelesen. Und klar, wenn das nebenher nicht läuft dann funktioniert es natürlich nicht, das ist aber eine ganz andere Baustelle. Wäre ich in einem Angestelltenverhältnis gewesen hätte ich ggf. die Freiberuflichkeit nicht aufgenommen, so besteht sie aber natürlich vor meinem Arbeitsantritt. Alle Informationen die ich bisher gefunden hab beziehen sich auf die Neuaufnahme einer Nebentätigkeit, daher war ich sehr verunsichert.

FGO65  29.06.2016, 11:08
@birgittchen78

Da muss jetzt nicht ewig diskutiert werden:
Nebenjob nur mit Zustimmung - fertig!

birgittchen78 
Fragesteller
 29.06.2016, 11:12
@FGO65

Ich wollte dich nicht angreifen, entschuldige wenn das so rüber gekommen ist. 

Ich dachte lediglich es hat vielleicht jemand bereits Erfahrungen gemacht und könnte diese mit mir teilen. Natürlich ist jeder AG anders, aber die Informationen die ich so gefunden hab beziehen sich einfach nicht auf meine Situation. Die Genehmigung habe ich ja auch gar nicht in Frage gestellt.

Die wöchentliche Arbeitszeit ist in Deutschland grundsätzlich auf 48 Stunden beschränkt. aber viele Freiberufler und auch leitende Angestellte arbeiten tatsächlich im Bereich von 60 Stunden und mehr.

Wenn als Deine Arbeit an Deinem Hauptarbeitsplatz nicht leidet, dann wird Dir keiner Probleme bereiten.

birgittchen78 
Fragesteller
 29.06.2016, 11:37

Ich habe in meiner letzten Stelle zeitweise deutlich über 80 gearbeitet, da sind 40 schon fast Peanuts.

Vielen Dank für den Kommentar. Ich dachte die 48 h haben einen anderen Bezug. Selbstverständlich werde ich die Nebentätigkeit genehmigen lassen, ob mein AG das mitmacht steht auf einem anderen Blatt. Wenn die Arbeitszeit selbst aber nicht der Knackpunkt ist, dann hoffe ich wohl einfach mal aufs Beste. 

Wie gesagt, der neue AG weiß, dass ich diese Tätigkeit ausübe und ich hatte es ja bereits angemerkt, es kommt also keineswegs aus heiterem Himmel (hoffe ich).

wfwbinder  29.06.2016, 11:41
@birgittchen78

Dann ist alles ok. die 48 Stunden gelten auch nur für Angestellte (offiziell).

birgittchen78 
Fragesteller
 29.06.2016, 11:44
@wfwbinder

Vielen Dank! 

Dann hoffe ich mal, dass alles gut geht!

Ich würde da zum Steuerberater gehen oder wenn du das Gefühl hast, die neue Firma ist cool damit, dann dort zur Personalerin fragen. Die können sich da gut schlau machen. Was hast du denn angemeldet? Also welche Form der freiberuflichkeit?

birgittchen78 
Fragesteller
 29.06.2016, 10:54

Wieso Steuerberater, das liegt maximal im Bereich eines Fachanwalts für Arbeitsrecht? Ein Steuerberater wird sagen "anzeigen und genehmigen lassen".

Und natürlich werde ich es direkt anzeigen, ich will aber nicht bei HR als erstes anfragen "darf ich denn auch noch mehr Geld anderswo verdienen?", das ist ja als wenn man im Vorstellungsgespräch als erstes nach dem Urlaub oder den Arbeitszeiten fragt. 

Es ist ein freier Beruf, ohne Gewerbeschein. Ich will nicht zu viele Identifizierungsmerkmale geben. ;)  Die Fähigkeiten sind übertragbar, der Inhalt hat aber nichts mit meinem neuen Job zu tun.