Frages des Richters bei Kleingewerbegründung durch Minderjährigen?

2 Antworten

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Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits wird da vorausgesetzt und überprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

speedwanted55 
Fragesteller
 03.11.2021, 19:15

Ja das habe ich schon alles erledigt und ist auch schon beim Amt. Über die von dir genannten Themen weiß ich auch schon Recht viel, werde mich aber trotzdem nochmal informieren. Danke dir erstmal :)

guck mal ins Gründerlexikon: [Zitat:

Worum geht es in dem Gespräch mit dem Familiengericht?

Das Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) muss feststellen, ob der Minderjährige die notwendige Reife besitzt (im Allgemeinen sollte er über eine überdurchschnittliche Reife verfügen) und über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um ein Unternehmen zu führen. Kann der Minderjährige die Fragen glaubhaft beantworten, steht der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht nichts mehr im Weg.

Natürlich muss der Minderjährige kein BWL-Studium absolviert haben. Auch erwachsene Gründer nutzen die Hilfe von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Aber die grundlegenden kaufmännischen Zusammenhänge muss der Minderjährige kennen. 

  • Besitzt der Jugendliche eine überdurchschnittliche Reife?
  • Kennt er die grundlegenden kaufmännischen Zusammenhänge?
  • Kann er die Folgen seiner unternehmerischen Entscheidungen abschätzen?
  • Dient er lediglich als Strohmann für seine Eltern?

Es wird zudem geprüft, ob der Jugendliche nicht nur Strohmann für seine Eltern ist, sondern dies auch freien Stücken möchte und natürlich auch die Ermächtigung bzw. Erlaubnis der Eltern hat. 

Das Familiengericht prüft hingegen nicht die Geschäftsidee an sich oder ob das Anmelden eines Gewerbes in diesem Segment Sinn ergibt. Daher wird auch grundsätzlich kein Businessplan benötigt. Allerdings zeugt es natürlich von Reife, wenn der Jugendliche bereits in der Lage ist, einen Businessplan zu erstellen und konkrete Vorstellungen hat.

Bereits als Jugendlicher eine geniale Geschäftsidee? Gewerbe anmelden unter 18 Jahren ist möglich!

Ich hätte jetzt tatsächlich eher darauf getippt, daß die nach der Gewinnerzielungsabsicht fragen oder nach der grundlegenden Geschäftsidee