Fragen zum Tippgeber Vertrag

2 Antworten

Mit einem Tippgebervertrag wird vereinbart, dass es eine Provision für "Empfehlungsadressen" gibt und eine Versicherungsvermittlung NICHT erfolgt. Das Guthaben steht einem sofort zu.

Was dort gelaufen ist, ist eigentlich illiegal. Die Maklerin hätte gar keine Provisionsabsprache mit dem Bausparkunden treffen dürfen. Ob du dieses Geld tatsächlich ausgezahlt bekämst, wage ich zu bezweifeln. Außerdem ist es doch dein eigenes Geld, da du diese Abschlussgebühr ja erst einmal selbst einzahlen musst, um die Provision verdient zu haben.

Iceboone  26.01.2013, 18:16

Was sollte an einem Tippgebervertrag illegal sein? Es handelt sich hierbei, um eine Vereinbarung zwischen Berater und einer weiteren Person. Diese weitere Person bekommt eine Provision sofern ein "Tipp" am Ende zu Geschäft kommt. Wie das genau aussieht ist in einem solchen Vertrag geregelt.

Ich vermute jedoch das es hierbei eine Provisionsbeteiligung am eigenen Vertrag ist. Viele Menschen insbesondere Vermittler denken, dass dies ein Verstoss gegen das UWG (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb ist). Das ist früher auch definitiv so gewesen.

Nach meinem Kenntnisstand ist dies jedoch schon seit Jahren nicht mehr so. Ich lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.

Gruß Volker