Rückerstattungen der Abschlussgebühr meines Bausparvertrags bei der Schwäbisch Hall Fehlberatung

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Dazu müsstest Du nachweisen, dass eine Fehlberatung stattgefunden hat. Was wurde denn bei Abschluss besprochen? Zu welchem Zweck wurde der Vertrag abgeschlossen? Allein das Verhältnis zwischen monatlichem Sparbetrag und Bausparsumme reicht für den Nachweis einer Fehlberatung nicht aus.

Adrian28 
Fragesteller
 20.07.2014, 16:22

Generell ging es mir zu diesem Zeitpunkt darum, etwas Geld anzusparen ;-).

Die 100/130€ taten bzw tuen mir nicht weh.

Die Entscheidung viel auf einen Bausparvertrag wegen der Zinssicherung, das eine Abschlussgebühr von 1 Prozent der Bausparsumme anfällte war bis Abgabe der Unterschrift nicht klar. Jedoch muss ich mir dies selbst ankreiden, da es ja auf dem Vertrag vermerkt ist.

Meiner Meinung nach steht das Verhältnis der monatlichen Abgaben in keiner Relation zu der Bausparsumme.

Die monatlichen Abgaben wurden von mir nie gestopt bzw reduziert, das noch am Rande erwähnt....

Wenn dies jedoch kein Grund darstellt bin ich da wohl Chacenlos?!

SaVer79  20.07.2014, 16:28
@Adrian28

Ich sehe hier jetzt keine Möglichkeit, eine Fehlberatung nachzuweisen.

Adrian28 
Fragesteller
 20.07.2014, 16:31
@SaVer79

Schade um das Geld....

Trotzdem Danke für die schnelle Antwort =).

SaVer79  20.07.2014, 16:38
@Adrian28

Du hast doch nichts verloren...Du zahlst Geld ein, Du bekommst Zinsen....und kannst ggf auch noch mal ein Darlehen in Anspruch nehmen, wenn Du eine Immobilie kaufen willst....ich sehe hier ehrlich gesagt keinen Verlust

Mismid  20.07.2014, 17:48
@SaVer79

kommt auf der Verhältnis der eingezahlten Beträge, Zinsen und Bausparsumme an! Wenn es ingesamt weniger Zinsen gibt als die Abschlußgebühr gekostet hat (bei einem grassem Mißverhältnis), hat man natürlich einen Verlust

Candlejack  21.07.2014, 08:56
@Adrian28
das eine Abschlussgebühr von 1 Prozent der Bausparsumme anfällte war bis Abgabe der Unterschrift nicht klar.

Das ist seltsamerweise NIE einem Kunden klar, obwohl es viele Berater erwähnen, es auf vielen Seiten und Ratgebern steht und im Vertrag erwähnt ist.

Meiner Meinung nach steht das Verhältnis der monatlichen Abgaben in keiner Relation zu der Bausparsumme.

Es gibt eine Relation von 3-5%o der BSS als Rate je nach Tarif. Ließe sich ermitteln...

Die monatliche Abgaben können nicht gestoppt worden sein, das ergibt sich schon aus den genannten Raten % Gebühr = derzeitiger Kontostand.

Chancenlos ist nur der, der bereits aufgegeben hat !

Naja, in 25 Jahren hast du die Hälfte eingezahlt und bekommst die andere Hälfte als Darlehen. Diese Rechenaufgabe ist in 1 Min gelöst.

Da hat wer 600€ dran verdient, leider nicht du.

Nach 4 Jahren geht dir ein Licht auf und du möchtest alles rückgängig machen?

Ich schätze etwas Lehrgeld wirst du zahlen müssen, so an 600€.

Adrian28 
Fragesteller
 21.07.2014, 00:11

Die Aufgabe hab ich auch schon gelöst gehabt......

Mir kam die Frage nur auf da ja 2014 irgend ein Gericht bezüglich der Abschlussgebühren für Darlehne entschieden hat dass diese nicht Rechtens sind.

Es hätte ja sein können das dies auch auf Bausparverträge zutrifft. Immerhin sehe ich nicht wirklich den Sinn der 1% Abschlüssgebühr bezogen auf die Bausparsumme. Der Berater hat ja mit einem Bauspartvertrag in Höhe von 10t€ genauso viel Arbeit wie mit 60t€ usw., einzig der Verdienst ändert sich.

Wie gesagt, es hat sich somit für mich erledigt.

Candlejack  21.07.2014, 08:48
@Adrian28

Was haben denn die Abschlußgebühren von Darlehen mit einem Bausparvertrag zu tun ? Und das traf auch nicht alle Darlehen ! Hatte gerade einige Fälle auf dem Tisch.

Dass DU nicht den Sinn der 1% siehst, ist mir klar. Kunden sehen NIE den Sinn von Gebühren. Dass das Beratung und Abschluß, Betreuung und Verwaltung dahinterstehen, sollte man bitte bedenken. Der Berater und die Bausparkasse haben mit einem Bausparvertrag iHv 10.000 nicht genauso viel Arbeit wie mit 60.000.

nein! Die Regelsparrate ist ja angegeben. Du kannst den Vertrag ja auch teilen. Natürlich kannst du den Vertrag unter Einhaltung der Kündigunsgfrist auch jederzeit kündigen. Die Abschlußgebühr bekommst du aber nicht mehr zurück. Du hättest halt gleich am Anfang widerrufen können oder nichts einzahlen!

Adrian28 
Fragesteller
 20.07.2014, 16:29

Danke für die schnelle Rückmeldung.

Drei mal die gleiche Aussage, da werde ich mich auch nicht mehr an den Berater wenden, sondern einfach die Kündigungsfrist abwarten....

Denke dann hat sich das Thema für mich erledigt.

Mismid  20.07.2014, 17:44
@Adrian28

wie abwarten? Du mußt den Vertrag schon vorzeitig kündigen (3-6 Monnate Kündigungsfrist)

Candlejack  21.07.2014, 08:52
@Adrian28

Fragen kostet nichts, beschweren kostet nichts. Ein NEIN hast Du schon. Wie oft habe ich da schon Ergebnisse erziehlt, wenn auch erst im zweiten Anlauf, weil der erste meist NEIN heißt ;-)

Jedoch ist die Sparsumme von 60000€ bei solch einer kleinen Einzahlungen einfach nur irrsinnig.

Ist fast jeder Bausparvertrag, aber dafür mach ich jetzt kein Fass auf.

Mich würde Interessieren ob ich mich auf eine Fehlberatung berufen kann, um die Abschlussgebühr zurück zu forden (immerhin 600€)?

Nö. Gelesen, unterschrieben. Beratungsdoku vorhanden, Thema erledigt.

Mir persönlich wäre eine Kündigung des Bausparvertrags am liebsten.

Dann mach es doch, sofern keine Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie eingeflossen sind oder sollen, diese sind an Fristen gebunden (7 Jahre Laufzeit, 6 Jahre einzahlen).

Wenn dies nicht der Fall ist kündige den Vertrag zum 31.01.2015, dann fällt auch keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Mismid  20.07.2014, 17:52

6 Jahre Einzahlen? Dieser Zeitraum gibt es nicht im Gesetz! Und für die Bwohnungsbauprämie gibt es nur noch bei Jugendlichen die 7 jährige Bindungsfrist. Bei allen anderen gibt es seit 2009 eine unendliche Bindungsfrist (das heißt man muß immer eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen). Und wenn es weniger als 7 Jahre sind ist es auch unschädlich wenn man wohnritschaftliche Verwendung nachweist

Candlejack  21.07.2014, 08:50
@Mismid
6 Jahre Einzahlen? Dieser Zeitraum gibt es nicht im Gesetz!

Die Nennung dieser Fristen erfolgt im Zusammenhang mit VL und der Arbeitnehmersparzulage. Und der Zeitraum von 6 Jahren steht in dem Zusammenhang durchaus im VermBG !

Candlejack  21.07.2014, 08:49
Ist fast jeder Bausparvertrag, aber dafür mach ich jetzt kein Fass auf.

Polemik von Dir ? In der eigenen Branche ? Es gibt genügend falsche BSV, das ist richtig, aber bei weitem nicht jeder, nicht einmal die Hälfte von denen, die ich sehe !

kevin1905  21.07.2014, 14:47
@Candlejack
Polemik von Dir ?

Berufserfahrung.

Bausparer vermittle ich auch nicht.

Candlejack  23.07.2014, 09:21
@kevin1905

Wenn ich alles wegdrücke, was ich negatives in meinen 18 Jahren erlebt habe, dürfte ich gar nichts mehr verkaufen ;-)

Bausparer sollten zumindest als Möglichkeit im Repertoire sein. Beim einen oder anderen passt das. Und die Menge an Abschlüssen kann auch nicht nur daher kommen, dass alle Kunden von Bausparvertretern dusslig gequatscht werden ;-)

Ob eine Fehlberatung vorliegt oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab und was das Ziel des Sparens sein soll, genaues müsste eigentlich im Beratungsprotokoll stehen, was du ggf. unterschrieben hast.

Aber aufgrund deiner doch sehr allgemeinen Schilderung sehe ich nicht, dass dir ein Schaden entstanden ist, weshalb man von einer generellen Fehlberatung sprechen kann.

Falls die Beratung selbst Geld gekostet hat könntest du es mit der Argumentation versuchen, das die Kosten der Beratung nicht mit deren Wert übereinstimmen, aber auch das wird sehr schwer zu belegen sein.

Ich fürchte, dass du da nichts machen kannst. Aber genaue Auskünfte und ggf. die Erfolgschancen bei einer Klage kann dir sichen ein Anwalt besser vermitteln, eine erste Vorabberatung ist meist nicht besonders teuer.

Mismid  20.07.2014, 17:43

es gibt und gab für BAusparverträge bislang noch keine Beratungsprotokolle! Wenn es ein solches gab, wäre es immer schlecht für den Kunden. Eine Vorberatung beim Anwalt kostet gleich mal 200 EUR und dafür rührt der Anwalt nicht einen Finger