Frage zum Datenabgleich zwischen Behörden

1 Antwort

Es muß immer einen nlass geben. Wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen jemannd eröffnen will, dann macht es einen Aabfrage, ebenso tut es die Polizei.

Kirchen werden auch abfragen machen, wenn sie wissen wollen, wer die Mitglieder sind. 

Natürlich auch die Finanzaufsicht, wenn jemand Sozialleistungen kassiert und große Vermögen hat, Autos etc.