darf man an behörden in kurrent scheiben

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dürfen schon, aber da das kaum noch jemand lesen kann, würde ich es lassen.

Entweder zur Niederschrift erklären oder jemanden bitten, es für dich zu verfassen und nur eigenhändig unterschreiben.

G imager761

es geht doch nur um die frage ist es gesetzlich erlaubt oder nicht daß der anwalt das nicht GUT lesen kann ist doch seine sache ODER

@Altvorderer

Hat er doch beantwortet, üblicherweise bedankt man sich dafür; und besorg dir mal ein paar Satzzeichen.

Im Übrigen liegt wohl verständlicherweise bei dir dann das Risiko von Missverständnissen.

@Altvorderer

Und Schikane wäre das wohl auch, Schikane selbst ist natürlich unzulässig.

@Droitteur

werde mich zukünftig bemühen. danke

@Altvorderer

Im Grunde lässt sich vielleicht auch eine Kurrentschrift mit einem Augenzwinkern einsetzen. Inwiefern Kosten entstehen, ist wie immer eine Frage des Einzelfalls - zunächst wäre sicher der Adressat dazu angehalten nachzufragen ("Wie bitte?" - am Mündlichen erkennbar nichts böses), bevor er einen Dolmetscher beauftragt oder sonst wie Kosten verursacht^^

@Altvorderer

es geht doch nur um die frage ist es gesetzlich erlaubt oder nicht

Nicht der Fragestellung nach; formuliere doch deine Fragen einfach präziser, wenn du zielführende Antworten erwartest :-)

Grds. ist die Sütterlinschrift im Behördenverkehr zulässig. Ein Inhaltsirrtum geht aber zu deinen Lasten.

GEsetzlich verboten ist es sicherlich nicht. Allerdings st es kindisch, so seinen "Zorn" auszudrücken und Du wirst letztlich derjenige sein, der die - evtl auch negativen Folgen - aus dieser Aktion zu spüren bekommt

Grundsätzlich dienen Briefe der Kommunikation, und die sollte so klar und deutlich wie möglich sein.

Ich sehe keinen gesetzlichen Grund, dass du nicht in Kurrentschrift schreiben solltest, aber du wirst dich damit wohl ins Knie schießen.

Immerhin machst du es den Empfängern unnötig schwer, deine Briefe zu entziffern, also werden sie schon gleich erstmal in schlechter Stimmung sein. Möchtest du das, oder hast du nicht eher ein Interesse daran, dass sie dir helfen?

na der anwalt soll es ja schwer haben ich habs ja auch mit ihm geht doch nur darum kann der einen sachverständigen auf meine kosten zuziehen

@Altvorderer

Aha! Und warum hast du diese Frage nicht gleich direkt gestellt?

Ist es Dein Rechtsanwalt, dann sollte die Frage lauten: "Darf mein Rechtsanwalt einen Sachverständigen ohne meine ausdrückliche Zustimmung auf meine Kosten hinzu ziehen?"

@RubberDuck1972

es ist NICHT mein anwalt

@Altvorderer

Lass dir doch nicht jede Antwort aus der Nase ziehen! - Stell doch bitte deine Frage neu und erkläre den Sachverhalt.

Gab es eine Gerichtsverhandlung? - Wenn du im Verfahren unterliegst, musst du i.d.R. auch die Kosten der gegnerischen Seite tragen; das beinhaltet auch die Kosten für Gutachten von Sachverständigen. Bei Bescheiden von Ämtern ist es ebenso, nur dass du gegen Bescheide Widerspruch erheben kannst.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich kein Rechtsanwalt bin.

@RubberDuck1972

Ich denke, es geht ihm um einen Sachverständigen, der dem Anwalt die Schrift übersetzt ;)

@Droitteur

Also das könnte ich bei der genannten Schriftart für 30,- Euro je Seite machen. ;)

Manche brauchen auch einen Sachverständigen/Übersetzer allein um das heraus zu finden, was die eigentliche Frage ist...

@RubberDuck1972

es geht nur darum: wenn ich einer behörde oder einem anwalt ein schreiben in kurrent verfasse, ist das gesetzlich erlaubt ode nicht. kann die behörde oder der anwalt, auf meine kosten, einen sachverständigen zuziehen oder müßen die das lesen können. wie auch immer

@Altvorderer

War das nun die Frage oder kommt da noch mehr?

ins knie schieß ich mir dann, wenn der in kurrent zurückschreibt. auf jeden fall danke

Ich denke: Solange die Schrift überhaupt lesbar ist, ist jede Schriftart erlaubt. - Aber was ich über Kurrentschrift ergoogeln konnte, ist es sehr anstrengend sie zu lesen.

Ich benutze seit Jahren auch für Briefe an Behörden die Schriftart "Comic Sans MS", um mich von der Masse abzuheben; diese Schriftart ist nicht alltäglich und dennoch sehr gut zu lesen.

gut, aber der anwalt soll sich ja schwer tun beim lesen

@RubberDuck1972

ich habs auch schwer mit ihm

Wenn du nichts anderes kannst

das hat nichts mit können zu tun sondern frage ob es gesetzlich elaubt ist

@Altvorderer

Sütterlinschrift ist im Schritverkehr mit Behörden zulässig und darf nicht zurückgewiesen werden es sei denn, es wäre BLOCKSCHRIFT gefordert.

Nur gelesen und beachtet werden muss sie deswegen nicht, zumal wenn es sich um einen zweckfreien "Zornbrief" handelt :-(

@imager761

danke, war doch die hilfsreichste antwort. ging mir nur darum darf ich oder nicht.