Frage zu den HVV Fahrkarten...

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich glaub die Kontrolleurin ist einfach zu doof. Natürlich geht das. Wenn man 15 ist und da "nur" drauf steht 3 Personen zwischen 6 und 14. Dann ist das in Ordnung. Und wenn nichts im Internet steht, steht ihr im Recht. Man kann ja nicht für das bestraft werden, wofür man nichts kann. Ich würde mich dennoch mal im Kundencenter Informieren, um sicher zu gehen.

lol704 
Fragesteller
 30.01.2012, 21:45

Ok, dann werd ich mich nochmal im Kundencenter informieren. Aber falls sich wirklich rausstellt, dass die Kontrolleurin Recht hatte, dann finde ich irgendwie, dass das ein Unding ist wegen etwas beinahe aus dem Zug geschmissen zu werden, nur weil es im Internet bzw. am Fahrkartenautomat zu wenig/unverständliche Informationen sind...vor allem, weil ich, wenn ich wirklich rausgeschmissen würde, 1 Stunde bei -10° am Bahnhof gestanden hätte und dann vom Bahnhof wo ich aussteigen würde kein Bus mehr zu mir nach Hause gefahren wäre, sodass ich nochmal schön 20km zu Fuß laufen könnte =/

WeiserGeneral  30.01.2012, 21:58
@lol704

OHAA, bei -10° 20 km zu Fuß, F*** . Da haste ja wohl glück gehabt! Aber dennoch, selbst wenn die sagen dass dies nicht ginge, solltest du dich aber wirklich beschweren! Ansonsten noch viele tolle Fahrten (ohne dumme KontrolleurInnen).

Das ist vermutlich so eine Grauzone, und die Kontrolleure wissen das selber nicht genau. Du kannst ja mal bei dem Verkehrsverbund Einspruch einlegen, oder um genaue Aufklärung bitten.

Wir hatten hier bei Einführung des Handytickets das Problem, dass niemand eindeutig wusste, wie es denn entwertet wird (die Fahrer auch nciht), und dann einige wegen Schwarzfahrens zur Kasse gebeten wurden, obwohl sie tickets hatten.

Beim HVV steht: "Die 9-Uhr-Tageskarte und die 9-Uhr-Gruppenkarte gelten ab 9 Uhr, die Ganztageskarte ganztägig für 1 Person und 3 Kinder (6 bis 14 Jahre). Die 9-Uhr-Gruppenkarte gilt für bis zu 5 Personen." D.h. dass nur die Ganztageskarte (die also auch vor 9 Uhr gilt) auch für 3 Kinder gilt.

Ich tippe mal, dass die erste Person euch was Gutes wollte und die Zweite sich nunmal an ihre Anweisungen hält.

Weiterhin gilt bei Fahrkarten der DB, dass Kinder nur eigene Kinder oder Enkelkinder sind. Das würde gelten, falls ihr metronom oder RB gefahren seid.

Sei froh, dass ihr noch Karten nachziehen durftet, das ist das kleinere Übel. Auch wenn es eine Belehrung und euch weiterfahren lassen, auch getan hätte.

TanteTrudel  30.01.2012, 21:35

Nachtrag Woanders steht nochmal, dass die 3-Kinder-Regelung auch für die 9-Uhr-TK gilt.

Also nehmen sie die Definition von Kinder von der DB. Das konntet ihr nicht wissen, also mal beim Kundencenter vorbeischauen und versuchen das Geld zurückzubekommen.

lol704 
Fragesteller
 30.01.2012, 21:37

Auf der 9-Uhr Tageskarte stand aber auch drauf, dass die Person mit der Karte 3 Kinder mitnehmen darf! Und außerdem sind Kinder ja als 6-14 Jährige definiert...ich finde dann hätten sie ja wenigstens mal im Internet oder auf die Fahrkarten drucken können, dass mit Kinder wirklich "leibliche Kinder" gemeint sind, weil es sonst sehr unverständlich ist...vor allem weil wir uns ja auch informiert haben, allerdings die "Informationen" meiner Meinung nach von der HVV nicht ausreichend und zudem unverständlich sind!

TanteTrudel  30.01.2012, 22:00
@lol704

Ich meine es stünde auf den Verkehrsnetzplänen in den Stationen, aber das bringt ja auch nichts, man kauft sich ja nicht erst eine Bahnsteigkarte, um wirklich alle Konditionen der gewünschten Fahrkarte herauszufinden, zumal es wenn es da steht nur "im Kleingedruckten" steht.

Ein Hinweis "Gültig für bis zu 3 eigene Kinder (...)" wäre ja nicht zuviel verlangt.

Da würde ich wirklich mal zum Kundenservice gehen bzw. dort anrufen, denn 15€ pro Person sind nun wirklich kein Pappenstiel.

Genau, aber genau das gleiche hatte ich auch schon. Auch bei -10°C, genau gleich. War das so eine blonde kurzhaarige Schaffnerin?

Tody67  19.06.2012, 18:07

Ach quatsch ich wohne ja gar nicht in Harburg oder sowas.. Ich dachte eben du meinst mit HVV Haller-Verkehrsverbund (Sachen-Anhalt) :D Sorry.