Frage zu dauerhaften Wohnrecht-Lage im Aussenbereich

3 Antworten

Sofern keine Baugenehmigung erteilt wurde, kann man beim zuständigen Bauamt eine Duldungsverfügung erwirken. Diese kommt einer nachträglichen Baugenehmigung in etwa gleich. Besorgen sollte diese in jedem Fall der Verkäufer des Hauses. Keinen Vertrag vor endgültigem und rechtskräftigem Bescheid durch die Baubehörde unterzeichnen!

Die Frage ist doch eigentlich schon beantwortet. Das Bauamt wird entscheiden und solange "Finger weg", denn Häuschen die außerhalb von Ortschaften liegen, dürfen normalerweise nicht dauerhaft bewohnt werden. Und da spricht auch die Kommune noch ein gewichtiges Wort mit.

Dauerhaftes Wohnrecht im Außenbereich wird in der Regel nur für den Berufsbereich Land-, Fisch- und Forstwirtschafterteilt. Darüber hinaus nur noch ein Duldungsrecht für ehemalige Angehörige dieser Branche. Die Chancen stehen also schlecht.