Flächenabweichung nach Grudstücksvermessung. Wie groß darf die sein?

3 Antworten

Vorab: Pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten. Ich mach's trotzdem -Unter günstigen Voraussetzungen etwa 6 m², sonst auch 30m²-

Die Flächengenauigkeit hängt von der Qualität vorhergehender Messungen ab und ob die Grenzen anerkannt (festgestellt) sind.

Zur Klarstellung: amtliche Flächenangaben nehmen nicht am öffentlichen Glauben teil, d.h. sie werden nicht garantiert. Wenn eine bestimmte Flächengröße zwingend notwendig ist (Geschäftsbauten) wird eine Spezial-Vermessung vereinbart. Das dürfte bei Dir nicht der Fall sein.

Eine kleine Hilfestellung aus der Vermessungspraxis. Es hilft manchmal den Beteiligten die Grundstücksgrenzen zu zeigen mit der Frage: Ist das das Grundstück das Ihren Vorstellungen entspricht ? Wenn sie bejahen, kann man sagen: und das umfasst soundsoviel Quadratmeter.

  1. Etwas Hintergrundwissen http://www.barnim.de/fileadmin/bereiche/verwaltung/FachaemterLKBarnim/Dezernat3/Kataster-und_Vermessungsamt/Termine/Geodatentag/2007/FlaechenaenderungLiKa.pdf

  2. Provokant gesagt, es kann auch um 729 m² abweichen. Die ersten Flächenermittlungen im 19.Jhd. erfolgten grafisch. Bei Grundstücksteilungen ist es statthaft, die Fläche des Reststücks durch Abzug zu ermitteln. Somit sammeln sich darin die Ungenauigkeiten.

  3. Kartenauszug nützt nicht unbedingt, da dieser trotz digitaler Form auf alten Vermessungen beruhen kann.

  4. Grundstück selber in Dreiecke zerlegen. Ergebnis hat keine rechtliche Bedeutung, gibt nur einen Anhalt. Vielleicht seid ihr gut ftp://ftp.geoinfo.tuwien.ac.at/Navratil/massbandmessung.pdf

Das ist besser: 5. Vermessung vorher ausführen lassen

  1. Weiteres Hilfsmittel sind die sog. Geo-Viewer, die Luftbilder im Web zeigen und einen Button "Fläche" haben. Bei klar erkennbaren Grenzen kann man sie grob abfahren und bekäme eine grobe Näherung.

Gruß Roland

Gibt es keinen Grundbuchauszug? Wenn nicht, könnte sich das Grundstück auch über den Lageplan (Auszug aus dem Liegenschaftskataster) errechnen lassen. Ansonsten die Grundstücksfläche in den Kaufvertrag reinschreiben lassen, mit dem Zusatz, dass bei einer Abweichung der Fläche von Beispiel bis zu 5% der Erwerber vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Die Kosten für den Vollzug des Vertrages sind dann vom Veräusserer zu bezahlen. Gleiches würde ich mir auch für den Fall zusichern lassen, falls keine Baugenehmigung z.B. für ein Einfamilienhaus oder was auch immer erteilt wird.

Das Kaufobjekt muss deffinierbar sein. Hierzu bekommt der Notar natürlich entsprechende Unterlagen und Beschreibungen. Da das Vertragswerk grundsätzlich frei gestaltbar ist, kannst Du den Preis auf den m² beziehen. Wenn das der Verkäufer verweigert, musst Du eine klare Regelung im Vertrag treffen,wie groß die Abweichung als Toleranz hingenommen wird, und ab wieviel m²-Differenz ein finanzieller Ausgleich erfolgen soll.