Finanzierzung nach Rauswurf volljährig mit Ausbildung?

2 Antworten

Anspruch hast du auf Lebensunterhalt, wenn du ERNSTHAFTE Bemühungen nachweist, eine Ausbildung im normalen Zeitraum anzustreben. Darauf wird natürlich eigenes Einkommen verrechnet.

20025014015011 
Fragesteller
 18.06.2022, 19:44

Ernsthafte Bemühungen genauer klassifiziert? Ausbildungszeit ist um ein halbes Jahr vertraglich verkürzt, konnte ich durch mein Abitur frei entscheiden, würde sowas reichen?

DerHans  18.06.2022, 19:46
@20025014015011

ja, aber ein Auto kannst du dir abschminken. Das gehört NICHT zum Lebensunterhalt. Du bekommst deine Azubi-Vergütung und das Kindergeld. Damit musst du auskommen. Und eine angemessene Wohnung (bis 45 qm) musst du dir schon selbst suchen.

20025014015011 
Fragesteller
 18.06.2022, 19:49
@DerHans

Heißt also Ausbildungsgehalt + Kindergeld. Und Lebensunterhalt ist das dann zusätzlich nochmal oder ist das damit gemeint. Auto ist übrigens notwendig um zur Berufsschule zu kommen, Vertrag ist bereits abgeschlossen von daher komme ich dort nicht mehr drumm herum. Bis vor einer Woche war ja noch alles in Ordnung Zuhause...

DerHans  18.06.2022, 19:51
@20025014015011

Zur Berufsschule kommst du auch mit den ÖPNV Wenn du mehr hast, als die Grundsicherung gibt es keinen zusätzlichen Unterhalt.

20025014015011 
Fragesteller
 18.06.2022, 19:52
@DerHans

Wenn ich im größten drecksloch lebe was es hier zu kriegen gibt, bin ich vielleicht bei 500€ Warmmiete, dann noch den ganzen Krempel zum Essen, kleidung und weiteres, zusätzlich Auto monatlich und was noch an steuern drauf kommt, 200€ Kindergeld und 700€ Ausbildung alleine wäre echt verdammt knapp

20025014015011 
Fragesteller
 18.06.2022, 19:54
@DerHans

Mh ok alles klar. Könnte man dann wie oben aufgeführt Bafög trotzdem beantragen?

DerHans  18.06.2022, 21:05
@20025014015011

Du könntest BAB beantragen, ob du da noch was bekommst, ist aber eher zweifelhaft.

Wenn du eine eine eigene Wohnung hast, deine Eltern dich rausgeworfen haben, du in Ausbildung bist oder zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (in der Regel 4 Monate z.B. zwischen Schule und Ausbildung), hast du in der Theorie Anspruch auf 860 Euro inkl. Kindergeld.

Davon ab geht dein Ausbildungsgehalt minus 100 Euro Pauschale.

Verdienst du in deiner Ausbildung also z.B. 750 netto im Monat, dann kommst mit Kindergeld auf 750 - 100 + 219 = 869 Euro und damit wären deine Eltern aus der Unterhaltspflicht raus.

Verdienst du weniger, dann wäre eine Option Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen.

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

Je nachdem was du also selbst verdienst, kannst du dann halt eben ein eigenes Auto finanzieren oder auch nicht.