Schule abbrechen Kindergeld Volljährig
Hi ich besuche zur Zeit ein Weiterbildunskolleg habe aber keine Interesse mehr weiter zu Schule zu gehen ich möchte bis im nächsten Jahr Juli eine Ausbildung beginnen und bis dahin 400€ Jobs machen wisst ihr ob man in diesen Zeitraum ein Anspruch auf Kindergeld hat wenn man sich Ausbildungssuchend beim Arbeitsamt meldet?
3 Antworten
wenn Du über 18 Jahre alt bist, steht Deinen Eltern auch Kinderhgeld zu, wenn Du nachweislich auf Ausbildungssuche bist.
Dazu kannst Du der Familienkasse Deine Bewerbungen nachweisen, aber auch die Meldung bei der Arbeitagentur, als Ausbildungssuchender reicht aus. Du musst dann aber einen Termin beim Berufsberater wahrnehmen & bekommst in der Regel auch Bewerbungsadressen zugeschickt, wo Du Dich dann bewerben kannst.
der Familienkasse reicht der Nachweis, dass derjenige bei der Berufsberatung gemeldet ist, da dies auch an Mitwirkungspflichten gebunden ist.
Wenn er da nicht konsequent mitwirkt, z.B. Termine nicht wahrnimmt / Hilfsangebote ablehnt / Bewerbungsnachweise nicht einreicht, dann wird er bei der Berufsberatung recht schnell abgemeldet & dann war´s das erstmal mit dem Kindergeld.
Wenn du noch unter 18 bist,dann bekommen deine Eltern weiterhin Kindergeld für dich,auch wenn du nicht mehr zur Schule gehst !
Erst ab dem 18 Lebensjahr, gibt es Kindergeld nur noch,wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Dann musst du entweder in Schul / Berufsausbildung sein,studieren,auf der Agentur für Arbeit/ Jobcenter - Ausbildung suchend gemeldet sein oder deine ernsthaften Bemühungen der Familienkasse durch Bewerbungen bzw.Absagen selber nachweisen.
Der Ausbildungsbeginn, muss dir zum nächst möglichen Termin möglich sein,also dein 400 € Job,darf dir dann nicht im Wege stehen,weil du evtl.deine Kündigungsfrist noch einhalten musst.
Nein, Kindergeld fällt weg.
Wer aber bewusst die Schule abbricht um dann 400 Euro Jobs zu machen, ist aber nicht unbedingt "nachweislich" auf Ausbildungssuche. Das ganze muss auch konsequent betrieben werden.