Kindergeld während Überbrückungszeit?

5 Antworten

Je nachdem, was du machst. Wenn du einer Tätigkeit mehr als Minijobber nachgehst, auf keinen Fall. Gemeldet und Minijob, dann ja. Bei Freiwilligendienst auch ja

abecedeeheff 
Fragesteller
 24.03.2021, 12:44

und was zählt als Minijob?

brennspiritus  24.03.2021, 12:45
@abecedeeheff

Minijob ist Minijob. Der wird als solcher angemeldet und es gibt Max 455€

abecedeeheff 
Fragesteller
 24.03.2021, 12:49
@brennspiritus

und wie läuft das dann ab? Also ich bewerbe mich für einen Minijob und dann?

siola55  24.03.2021, 14:29
@brennspiritus

Geringfügige Beschäftigung ist immer noch max. 450€ möglich! 455€ war mal die Ek-Grenze für die kostenlose Familienversicherung über die Eltern; beträgt aber seit Jan. 2021 nun 470€!

siola55  24.03.2021, 14:33
@abecedeeheff

Du mußt dich als "Ausbildungssuchend" melden bei deiner Berufsberatung, dann gibts lückenlos Kindergeldzahlung:

siola55  24.03.2021, 14:26

Leider falsch :-((

Das Einkommen spielt schon seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr beim Kindergeldanspruch ;-)

Wenn du einer Tätigkeit mehr als Minijobber nachgehst...

Eine Einschränkung beim Alter und Verdienst gibt es nur bei "Arbeitsuchend" gemeldet: Kindergeldanspruch bis längstens zum 21. Lebensjahr und max. 450€ Verdienst möglich!

Bei einer Zweitausbildung oder einem Zweitstudium gilt es die 20 Wochenstunden zu beachten, jedoch ist der Verdienst wiederum unbegrenzt möglich ;-)

Du solltest dich als "Ausbildungssuchend" melden bei deiner Berufsberatung:

Bild zum Beitrag

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 14 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Schule, Geld, Ausbildung und Studium)

Ich bin mir nicht sicher, aber meine Tochter hat nicht nur auf 450€ Basis gearbeitet, war aber Ausbildungssuchend und hat trotzdem Kindergeld bekommen. Rufe doch mal bei der Kindergeldkasse an.

Solltest du normal arbeiten gehen, hast du keinen Anspruch auf Kindergeld. Wenn du ein FSJ machst als Betreuer, dann kannst du Kindergeld bekommen

Geduldete Überbrückungszeit sind nur wenige Monate zwischen Schulabschluß und Studienbeginn.

Melde dich ausbildungssuchend bei der Arbeitsagentur, dann bekommst du weiter Kindergeld.