Kann ich trotz Einspruch zum Einkommenssteuerbescheid mein Geld bekommen?
Hallo,
ich habe vor zwei Tagen mein Einkommenssteuerbescheid vom Finanzamt bekommen und werde wie erwartet zu viel entrichtete Steuern zurückbekommen, soweit so gut, allerdings ist die vom Finanzamt zu erstattende Summe nicht in der Höhe wie von meinem Steuerberater berechnet. Ich werde also Einspruch einlegen, da ich aber momentan das Geld sehr gut gebrauchen kann, will ich nicht riskieren, dass das Finanzamt wegen meines Einspruchs die mir zustehende unstrittige Summe auch "einfriert", bis eine endgültige Entscheidung getroffen wurde.. ! Besteht diese Gefahr tatsächlich ? Wie kann ich es umgehen ? Ich dachte, ich schreibe dem Finanzamt mein Widerspruch und bitte die unstrittige Summe zu überweisen..., allerdings kommt mir diese Vorgehensweise etwas naiv vor...
Vielen Dank für alle Antworten
5 Antworten
Wenn du Einspruch einlegst, wird das Finanzamt dennoch erst mal die Erstattung vornehmen. Anders wäre es nur, wenn es den Einspruch so schnell bearbeitet, dass es dabei bereits erkennen kann, dass der Bescheid zu deinen Gunsten falsch ist und "verbösert" werden muss. Dann würde es dir das aber vorher mitteilen und fragen, ob du deinen Einspruch evtl. zurücknehmen möchtest.
Was willst du dem Finanzamt eigentlich schreiben als Begründung für deinen Einspruch? Willst du schreiben: "Mein Steuerberater hat mehr ausgerechnet als Sie" - und das soll dann eine Rechtsgrundlage dafür sein, dass du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist? Oder wie sonst willst du es formulieren?
Vielen Dank, für die ausführliche Antwort ! Beruhigt mich dann doch ziemlich, ist ja auch nur fair wenn es so ist wie du schreibst, bei einer Nachzahlung hat der Einspruch ja auch keine aufschiebende Wirkung.. ?!
Zu deiner Frage: Nein, natürlich nicht :) Es geht darum, dass das Finanzamt meine Verluste aus Vermietung & Verpachtung nicht anerkennen möchte, da ich in die strittige Immobilie irgendwann selber eingezogen bin und die Mieteinnahmen sehr gering waren, dies war aber nicht meine Absicht, die Immobilie sollte eine langfristige Investition sein,, weil der Mieter nicht zahlen wollte bin ich dann selber in die Immobilie eingezogen, bevor ich in eine Notlage komme...
Die Kohle laut Bescheid wird ausgezahlt. Daran ändert auch der Einspruch nicht.
Der Betrag, denn Du Dir im Einspruch erstreiten willst, wird natürlich erst überwiesen (oder auch nicht), wenn der Einspruch entschieden ist.
Hast Du eine Kopie von der Einkommensteuererklärung bekommen? Dann kannst Du ja kontrollieren, ob auf der ersten Seite Deine Bankverbindung angegeben ist. Wenn dort nichts steht, wirst Du dem Finanzamt noch Deine Bankverbindung mitteilen müssen, und bei einer Zusammenveranlagung müssen beide Ehegatten unterschreiben. Der Hintergrund ist, dass vom Finanzamt keine Barüberweisungen kommen und auch keine Schecks.
Nein, eine Kopie der Steuererklärung habe ich nicht bekommen, ist das normal ? Da dies meine erste Steuererklärung ist habe ich leider keine Erfahrungswerte.. !
Eigentlich ist es bei (richtigen!) Steuerberatern üblich, dem Mandanten eine Kopie der Einkommensteuererklärung zu geben. Du solltest aber mit dem Steuerbescheid zu Deinem Steuerberater gehen und ihn um Erläuterung der Differenz bitten.
Wenn Sie die Bankdaten haben wollen, dann geht es in der Regel um ein Konto für die Erstattung. Da die Erstattung beiden Ehegatten zusteht, müssen auch beide unterschreiben.
Besser wäre es, dein Steuerberater formuliert den Einspruch. Er sieht auch gleich, was das Finanzamt bei der Rückzahlung nicht berücksichtigt hat und weiß, ob ein Einspruch sinnvoll und erfolgreich wäre. Ebenso kann er dich über eventuelle Folgen beraten. Die unstrittige Summe erhältst du vom Finanzamt, egal ob Einspruch oder nicht.
Meiner Meinung bekommst du bei einem Einspruch erst das Geld, wenn der Einspruch bearbeitet wurde und du einen dementsprechenden Bescheid erhälst!!!
Aber mir fällt gerade ein, du hast ja 4 Wochen für den Einspruch Zeit.......wenn du also deine Unterlagen + Bescheid erhälst, dann erfolgt die Zahlung relativ schnell.....was du hast hast du......dann machst du den Einspruch!!!!
genauso habe ich es auch vorgehabt, allerdings schreibt das Finanzamt, dass ich meine Bankdaten schriftlich mitteilen soll und auch von meiner Frau unterschreiben lassen soll, allerdings habe ich die Angst, dass das Finanzamt mit der schriftlichen Mitteilung der Bankdaten den Steuerbescheid als "akzeptiert" sieht ??
Nein, das glaube ich nicht....das sind doch nur eine abgeforderte Daten!!!
Warte&erwarte was Du zurückbekommst, hmm - sei zufrieden damit, mfg
Danke, kannst du mir vielleicht auch sagen warum das Finanzamt meine Bankdaten haben möchte mit der Unterschrift von mir und meiner Ehefrau ? Die Steuererklärung hat nämlich mein Steuerberater gemacht und wurde von uns beiden auch unterschrieben und die Bankdaten wurden auch mitgeteilt...