Film / Urheberrecht?

5 Antworten

Ceyco191Ce schreibt:

Darf ich praktisch alles von YouTube Downloaden und in mein Video reinschneiden ? [...] Das Video wird nicht auf YouTube oder auf anderen Plattformen veröffentlicht :-)

UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch schreibt dazu:

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. [...]
(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. [...]

"weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben"heißt, dein Film darf nur unter engen Bekannten gezeigt werden, siehe UrhG § 15 Allgemeines Absatz 3:

(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.

Und Kopien davon dürfen nur unentgeltlich und nur an bis zu sieben enge Bekannte verteilt werden - nicht aber an einen Auftraggeber, es sei denn, dass dies "weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen" soll.

Anders sieht es aus, wenn die fremden Film-Ausschnitte (oder sonstige § 2 Geschützte Werke) als § 51 Zitate genutzt werden, also unter den dort teilweise genannten ganz engen Bedingungen (dann aber mit § 63 Quellenangabe!), oder wenn ein fremdes geschütztes Werk zufällig zu sehen ist als § 57 Unwesentliches Beiwerk.

Gerenell muss der fremde Urheber ansonsten gefragt werden bei der Nutzung von § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen seines Werkes, nicht aber bei einer § 24 Freie Benutzung. Zum Unterschied lese bitte da nach: Was ist eine freie Benutzung?

Ceyco191Ce fragt:

Reicht es wenn ich im Video die Quelle angebe ?

Das erspart nur einen kleinen Teil von einem § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz, nämlich der, der sich auf die § 13 Anerkennung der Urheberschaft bezieht. Wegen der restlichen Ansprüche gemäß UrhG § 15 Allgemeines und § 32 Angemessene Vergütung ist weiterhin eine Klage zulässig und erfolgversprechend, ebenso eine vorherige, in der Regel selbst schon kostenpflichtige § 97a Abmahnung.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ich denke mal wenn du es nirgendwo veröffentlichst kann nichts passieren

 Darf ich praktisch alles von YouTube Downloaden und in mein Video reinschneiden ?

Ja, darfst Du. Aber nur, wenn der Film nicht veröffentlicht wird. Ansonsten darfst Du ohne Genehmigung gar nichts reinschneiden, was andere Menschen gemacht haben.

Nein, natürlich nicht.

Du darfst nichts in deinen film reinschneiden ohne Erlaubnis der Urhebers.

Du darfst Ausschnitte im Rahmen des Zitatrechtes nutzen, aber das sind dann nur bestimmte ausnahmen. Wenn du etwa einen ausschnitt des videos kritisch behandeln willst, z.B..
Aber du kannst jetzt nicht einfach irgendwelche ausschnitte reinschneiden weil sie lustig sind oder so.

Was Musik angeht, verwende am besten nur Copyright free music.

Ceyco191Ce 
Fragesteller
 18.05.2021, 03:30

Darf ich aber z.B Meergeräusche oder sonst etwas nehmen?

jort93  18.05.2021, 03:32
@Ceyco191Ce

Wenn du sie selbst aufgenommen hast, oder eine lizenz dafür hast, klar.

Naiver  15.12.2021, 19:28
@jort93

Hallo jort, sorry für mein spätes Nachfragen... :- )

Du meinst, dass pures Meeresrauschen - egal, von wem aufgenommen - tatsächlich die, für eine Urheberschaft unbedingt nötige, schöpferische Höhe aufweist, um überhaupt geschützt sein zu können? Ich vermute, dass du dich Täusch und man es frei nutzen kann

Außerdffrenutzen kam , wie könnte man 'dieses' Meeresrauschen wiedererkennen? Danke für deine Auskunft! :nn

jort93  15.12.2021, 19:30
@Naiver

Unter Umständen ja.

Welches Mikrofon man wählt, wie man es positioniert, usw., spielt eine große Rolle.

Versuch mal Meeresrauschen aufzunehmen, kling sicher nicht auf Anhieb gut.

Aber, nicht unbedingt, vielleicht würde ein Gericht auch entscheiden dass das Urhberrecht nicht greift.

Naiver  15.12.2021, 19:37
@jort93

Danke für die Auskunft. Die Wahl des Mikros und dessen Position/Ausrichtung ist in der Aufnahme als belegte "schöpferische Leistung" wirklich(...?) unzweifelhaft hörbar? Oha, das wusste ich tatsächlich nicht. Könntest du mir bitte möglicherweise einen Beispiel all für diese, ja juristische, Klärung nennen?

Aah, dein Nachsatz relativiert.

jort93  15.12.2021, 19:46
@Naiver

Kann man immer erst nachher genau wissen, und soweit ich weiß hat noch kein Gericht dadrüber entschieden.

Digitale Fotos von einem See beispielsweise sind ja auch Urhberrechtlich geschützt. Das ist ja auch nur Ausrichtung, Einstellungen usw..

Ich denke man könnte durchaus ein ähnliches argument für solche Audios machen.

Und ja, sicher hörst du einen unterschied ob jemand ein iphone am strand auf den boden legt, oder eine digitalen Recorder mit dynamischem Mikrofon auf einem Stativ von oben an eine felsige Küste richtet.

Du wärst überrascht wie empfindlich unsere Ohren sind, man kann sogar den unterschied zwischen heißem und kaltem Wasser hören wenn man es gießt.

Naiver  15.12.2021, 21:12
@jort93

"... kann man immer erst nachher..." Ja-nee, iss schon klar! ; )

jort, wir schreiben hier nicht über iPhone-Tonqualitäten (das wäre sicher keine urheberrechtlich geschützte Alleinstellung) oder Seefotos und auch sicher nicht über spezielle Hörempfindlichkeiten oder heißes oder kaltes gegossenes Meereswasser, sondern über schlichtes Meeresrauschen, das du Ceyco hier mit viel hilflosem "ja,aberdoch"-Gerede, als =lizenzfähiges Urheberwerk= verkaufen willst...!

Verzeih mir bitte, ich bin hier nicht nur am Tippen und möchte mich nun ganz wieder anderem zuwenden. Dass ich deine wichtigtuerischen Text an Ceyco und hier deine hilflosen Windungen für ziemlich 'daneben' und für eine Spassantwort halte, muss ich sicher nicht betonen. Ich würde ernsthafte Fragen, die unsere Hilfe brauchen, nur beantworten, wenn ich zum Thema etwas weiß. *tippgeb*

Ceyco, ich bin zwar kein Jurist, hätte jedoch keine Hemmungen, natürliches Meeresrauschen -- nicht künstlerisch verfremdet oder sonstwie wiedererkennbar behandelt (also keine deutliche "schöpferische Höhe") -- für meinen Video-Hintergrundton zu benutzen (idealerweise für Meeresbilder). GerdausBerlin hat dir die trockenen Fakten dazu genannt. Einen juristischen Schutz genießt natürliches Meeresrauschen genauso wenig wie Großytadtlärm, U-Bahnrattern oder Sturmgeheule... egal, mit welchem Mikro aufgenommen oder in welche Richtung es gehalten wird...! ;o )))

Naiver  15.12.2021, 21:27
@Naiver

Ach so, noch 'n praktischer Tipp an Ceyco:

Such dir dein ideales (möglichst mehrere verschiedene) Meeresrauschen im Original aus und frage dann beim Rechteinhaber (meistens die Verlage, Produzenten), ob du das in deiner gedachten, gewerbefreien Weise kostenfrei privat nutzen darfst. Das ist der sicherste Weg! Schau vorher noch einmal bei GerdausBerlin genauer rein und auch in die Links.

Viel Erfolg dir bei deinem Vorhaben...! :- )



Naiver  15.12.2021, 22:10
@Naiver

Schnell nochmal,

Ceyco was machen wir uns für schlimme Gedanken? Ich bin fest davon überzeugt, dass "Meeresrauschen" zum Standardrepertoire aller Ruhe- und Meditation-CDs gehört, DAS sind doch die besten Adressen für deine Zwecke!

Die würde ich natürlich freundlich anschreiben und um ungewerbliche Nutzungsgenehigung bitten. Ob "regelmäßige Veröffentlichung" auf deiner oder fremder hp dann nicht irgendwie doch als "geschäftlich" gilt (darüber hatte ich damals vor Jahren mal etwas gelesen) wäre noch speziell zu klären sein. Deine spätere Nutzung im Netz musst du natürlich exakt und unmissverständlich angeben!

jort93  15.12.2021, 22:44
@Naiver

Erst schreibst du dass es nicht urheberrechtlich geschützt ist, und dann dass er nach einer erlaubnis fragen soll? du widersprichst dir selbst.

Ob er es gewerblich oder nicht-gewerblich nutzt ist mal so komplett egal für die frage...

Naiver  16.12.2021, 09:33
@jort93

Lies doch einfach genau und vielleicht nochmal etwas langsamer im Zusammenhang. Da ist kein Widerspruch, ganz und gar nicht. Meine Antwort zirkelte nicht nur um das Urheberrecht. Vielleicht fehlt dir nur einfach etwas Übersicht? :- )

jort93  16.12.2021, 10:05
@Naiver

"ich bin zwar kein Jurist, hätte jedoch keine Hemmungen, natürliches Meeresrauschen -- nicht künstlerisch verfremdet oder sonstwie wiedererkennbar behandelt -- für meinen Video-Hintergrundton zu benutzen"

"Die würde ich natürlich freundlich anschreiben und um ungewerbliche Nutzungsgenehigung bitten."

Was davon jetzt? Würdest du eine Genehmigung/Lizenz einholen oder es einfach verwenden?

Naiver  16.12.2021, 20:37
@jort93

Ja, ich versteh', du liebst eindimensionales Denken / Vorgehen. Wenn du meinen Text wie empfohlen gelesen hättest wäre dir die Zweigleisigkeit von 1 juristischer Einschätzung und 2 praktischer Vorgehensergänzung aufgefallen. Kluges Vorgehen schließt sich gegenseitig nicht aus, sondern kann sich auch gut ergänzen.

In Ceycos Sinne halte ich den Gewinn einer tragbaren Lösung seiner Soundquelle für wichtiger, als oberschlaue Herumrederei, hm? ;- )

jort93  16.12.2021, 20:51
@Naiver

Du spekulierst auch nur, also zu mal jetzt nicht auf allwissend.

Das könnte ein Richter so oder so entscheiden, das weiß man vorher nicht. Dementsprechend, schlechte Idee.

Naiver  16.12.2021, 21:18
@jort93

Quasch...! Vielleicht hilft dir ein kluger Spruch, sehr eindimensional, von Abraham Lincoln:

"Man könnte natürlich schweigen und für beschränkt gehalten werden oder sagen, was man denkt, und jeden Zweifel daran zerstreuen...!"

Es war dir wichtig, unbedingt deine Meinung über mich zu vermelden. Es sagte sicher mehr über dich aus, als über mich. Aber, wenn es dir doch so gut tat...? ;- )

Auf weitere deiner wichtigen Sprüche möchte ich nun nicht mehr antworten, Salue jort!

jort93  16.12.2021, 21:24
@Naiver

Zitat von dir "du liebst eindimensionales Denken / Vorgehen"

Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen oder wie heißt es. Wir sagen wohl beide gerne unsere Meinung.

Ratsucher92  16.12.2021, 21:27
@jort93

Sorry leute, aber gibt's die Möglichkeit Kommentaren zu folgen zu deaktivieren? 😅

jort93  16.12.2021, 21:32
@Ratsucher92

Nö.

Das Mitteilungsystem ist eh nicht zu gebrauchen hier.

Ratsucher92  16.12.2021, 21:39
@jort93

Schade