Fehlzeiten in der Ausbildung bei Erkrankung des Kindes?!

5 Antworten

Wir dürfen nämlich 2500 Stunden= 312 Tage , in der Praxis fehlen und 2100Stunden in der Theorie in den gesamten 3Jahren. Das ist leider nicht sehr viel wenn man noch ein KInd hat

312 Tage Krankheitstage in drei Jahren ist nicht viel?

Bei 104 Tagen/Jahr ist das schon fast die Hälfte eines Jahres!!!!!!!!

Ich glaube nicht das Du oder Dein Kind so lange und oft Krank sein werdet.

Es gibt ja auch vielleicht die Möglichkeit,dass Verwandte,Freunde oder Bekannte das Kind gesund pflegen.

Ein Anspruch auf zusätzliche Zeiten wirst Du wohl nicht haben.

cbadendieck 
Fragesteller
 19.10.2011, 20:55

Ach entschuldigt bitte,...wir dürfen natürlich nur 10% von diesen Stunden fehlen.Also 250Stunden in der Praxis und 210Stunden in der Theorie.Entschuldigt bitte.

Aber um mal auf deine Antwort näher einzugehen,es ist nicht immer einfach sein Kind irgendwo unter zu bringen wenn alle aus der Familie/aus dem Freundeskreis ebenfalls berufstätig sind und evtl. auch noch im Schichtdienst arbeiten.

Aber trotzdem danke für die Antwort.

Leider bekommst du keinen zusätzlichen Anspruch auf Fehlzeiten. Ist blöde weil du ja das doppelte Risiko trägst. Das einzige was du machen kannst ist mit deinem Ausbilder zu sprechen- vieleicht gibt es, im Zeifelsfall, aufgrund deiner Leistungen die Möglichkeit ein Auge zu zudrücken.

Meine Schwester hat ihr Kind auch während der Ausbildung bekommen. Bei ihr war das so, wenn das Kind krank war, wurde sie automatisch auch mit krankgeschrieben. Das musst du dann mal mit deinem Arzt sprechen, glaube das steht extra auf der krankmeldung.

"In der Tat können Fehlzeiten in einer Berufsausbildung dazu führen, daß man nicht mehr zur Abschlußprüfung zugelassen wird. Auch wenn sie durch Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft oder eben die Betreuung kranker Kinder rein arbeitsrechtlich ausreichend entschuldigt wären. Die genauen Regelungen dafür sind je nach Art der Ausbildung unterschiedlich, oft sind höchstens 10 bis 15 % Fehlzeiten noch unschädlich. Genau kann man das bei der Prüfungsbehörde erfragen (z.B. IHK). "

http://www.akademie.de/arbeit-leben/familie-kinder-partnerschaft/tipps/familie-kinder-partnerschaft/kind-krank-eltern-krankmeldung.html

Was sollte man denn prüfen, wenn Du diese Anzahl an Stunden noch überschreitest? Die Pflege oder Betreuung Deines kranken Kindes wird kaum Gegenstand der Ausbildung sein!