Kindes - Unterhalt wie lange wenn Kind faul ist?

4 Antworten

Bis zum Abschluss der Erstausbildung bist Du unterhaltspflichtig.

Wenn das Kind mit der Schule seine Ausbildung beendet hat, endet Deine Unterhaltspflicht mit dem 18. Lebensjahr.

Minderjährige Kinder haben dem Grunde nach immer Anspruch auf Unterhalt. Voraussetzung ist aber auch hier natürlich die Bedürfigkeit des Kindes und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners, wobei allerding eine gesteigerte Erwerbsobligenheit gilt.

Volljährige hingegen haben nur noch während der Schul- oder Berufsausbildung Anspruch auf Unterhalt. Man beachte ferner, das mit der Volljährigkeit beide Elternteile barunterhaltspflichtig werden und das volle Kindergeld auf den Bedarf anzurechnen ist.

es sieht nicht so aus als ob ein Schulabschluß oder ähnliches erreicht wird

Ein einmaliges Versagen muß in der Regel tolleriert werden. Auf der anderen Seite muß das Erreichen des Ausbildungsziel auch realistisch sein, und die Ausbildung muß zielstrebig abgeschlossen werden.

Natürlich muss das Kind sich auch um eine Ausbildung bemühen. Das Gegenteil müsstest du allerdings beweisen. Die Zahlung einfach einstellen darfst du auf keinen Fall.

ichweisnix  29.06.2014, 00:07
Das Gegenteil müsstest du allerdings beweisen.

Der der den Unterhalt will muß die Gründe des Anspruches darlegen. Sprich er muß wenn er volljährig ist, einen Schul- oder Ausbildungsbesuch nachweisen. Für die Ausbidlungssuche besteht in der Regel keine Unterhaltspflicht. Höchsten für eine kurze Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn kann Unterhalt verlangt werden.

Genau! Bis 18 bist du in der Pflicht! Wenn das Kind danach weder einer schulischen noch einer beruflichen Ausbildung nachgeht, hast du deine Pflicht erfüllt und brauchst nicht mehr zu zahlen.

Locke44 
Fragesteller
 27.06.2014, 23:57

Weißt du das genau ? Dachte immer das das Amt ab 18 noch an einen ran tritt weil ja sonst der junge Erwachsene Geld vom Staat bekommt und dieser sich häufig windet wenn Kosten im Raum stehen ?!

Locke44 
Fragesteller
 27.06.2014, 23:58
@Locke44

...oder vielleicht Einzelfall Entscheidung ?

sassenach4u  28.06.2014, 00:40
@Locke44

http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html

Unterhalt für volljährige Kinder

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden Kinder in Deutschland volljährig. Fortan gelten sie vor dem Gesetz als Erwachsene und daher erlischt auch das Sorgerecht der Eltern. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Eltern für das volljährige Kind den Unterhalt als Barunterhalt erbringen und das Kind muss sich selbst um die Umsetzung seiner Rechte dahingehend kümmern. Dies gilt besonders bei Kindern, deren Eltern getrennt leben. Hat bisher ein Elternteil den Unterhalt vom anderen Elternteil gefordert, so muss dies nun das volljährige Kind selbst übernehmen. Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes

Die Eltern schulden dem volljährigen Kind über das 18. Lebensjahr hinaus nur Unterhalt (in diesem Fall Barunterhalt), wenn es sich in einer Ausbildung oder Studium befinden, da die Eltern dem Kind den Unterhalt nach § 1610 Abs. 2 BGB bis zu einem berufsqualifizeirendem Abschluss schulden. Der Barunterhalt ist von beiden Elternteilen zu erbringen, im Fall von getrennt lebenden Eltern auch von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt. Der Naturalunterhalt in Form von Betreuung hat ab Eintreten der Volljährigkeit keine Bedeutung mehr.