Fehler bei schriftlicher Stellungnahme (Gericht)?
Hallo!
Mal eine Frage für diejenigen, die sich damit wirklich auskennen, daher bitte keine Spekulationen, Vermutungen oder Halbwahrheiten.
Und zwar stehe ich momentan in einem Sorgerechtsstreit mit meiner Ex. Sie hat mich jetzt vor Gericht gezerrt. Ich habe im Rahmen dieses Verfahrens eine Stellungnahme zu einem ihrer dutzenden Anträge ans Gericht geschrieben. Dafür hatte ich zwei Wochen Zeit. Ich habe die Stellungnahme aber direkt am Tag, an welchem ich ihren Antrag vom Gericht erhalten habe, bei Gericht in den Briefkasten geworfen.
Im Nachhinein ist mir jetzt aufgefallen, dass ich ein paar Grammatikfehler gemacht habe (Wort vergessen, Zeichensetzung, etc.) Zudem habe ich ein paar Sätze inhaltlich geändert. Das mag vielleicht etwas kleinkariert sein, aber ich möchte gerne, dass das Gericht eine perfekt geschriebene Stellungnahme von mir vorliegen hat.
Ich habe die Stellungnahme nun korrigiert und würde diese korrigierte Version heute in den Briefkasten des Gerichts werfen, verbunden mit einem Anschreiben, in welchem steht, dass die andere (unkorrigierte) Stellungnahme bitte nicht gewertet werden und - wenn möglich - vernichtet werden soll.
Das heißt also, dass dann am Montag beide Stellungnahmen im Briefkasten des Gerichts liegen würden.
Weiß jemand von Euch, ob die alte (unkorrigierte) Stellungnahme trotzdem irgendwie gewertet wird?! Oder wird sie dann wirklich vernichtet, wenn ich darum bitte?! Telefonisch erreiche ich übers Wochenende niemanden bei Gericht, der mir das beantworten könnte.
Und an diejenigen klugen Leute, die nie Fehler machen und jetzt gerne solche Sprüche droppen würden wie: "Tja, muss man sich vorher überlegen..." Spart Euch die Energie und steckt sie lieber in Vorbereitungen für Weihnachten! Wird komplett ignoriert.
An alle anderen wäre ich für hilfreiche Antworten dankbar!
Gruß
4 Antworten
Das ist doch keine Hausaufgabe - und die Gerichte sind keine Schulen und Richter keine Lehrer.
Hatte auch schon mal Post vom Gericht, da waren mehr Fehler drin als in Schreiben von andern Behörden. (Weil anderswo es eher Standard-Antworten sind und man da merkte, dass tatsächlich noch ne richtige Antwort und die sich wohl öfter mal vertippten bzw. Zeichen vergessen haben.)
Sofern es keine Sinnentstellenden Fehler waren bei Grammatik und dem Umstellen von Sätzen - würde ich mir keine zu großen Gedanken machen. (Und selbst da: Da werden die die korrigierte Version einfach beachten, denke ich.)
Ok, vielen Dank. Ja, ich bin da leider etwas perfektionistisch veranlagt! Das beruhigt mich dann doch schon sehr...
ein paar Grammatikfehler gemacht habe
Deine Stellungnahme wird ein Richter lesen und kein Deutschlehrer. Wichtig ist nur die Verständlichkeit und ein richtiger Inhalt.
Auch an Dich - und auch, wenn ich mich wiederhole - vielen Dank!
Grundsätzlich ist der Inhalt wichtig, entscheidend ...
... und nicht die Rechtschreibung. Eine Überarbeitung aus diesem Grund ist nicht erforderlich.
Vielen Dank auch an Dich. Das ist beruhigend!
lass das deinen anwalt machen und geh dort um gottes will nicht ohne hin. ob du fehler drin hast oder nicht, ist völlig egal.
dies wird dazu fügen das du das verfahren verlierst. ohne anwalt bist du aufgeschmissen und redest dich um kopf und kragen.
Nein, wird es nicht. Ich stand schon mehrmals bzgl. meiner holden Ex vor Gericht und habe bisher kein Verfahren verloren. Man braucht nicht für jedes Verfahren zwangsläufig einen Anwalt. Lass das mal meine Sorge sein ;)
nun beklag dich nicht wenn du auf die nase fällst
Alles gut. Ich wünsche Dir schöne Festtage!
Danke für den Hinweis, aber ich brauche keinen Anwalt, der für mich spricht. Das schaffe ich sehr gut alleine, weil ich genau weiß, wie ich was sagen werde! Trotzdem danke!