falscher Putz aufgetragen

4 Antworten

Du kannst darauf bestehen, dass der vetraglich vereinbarte Putz aufgebracht wird. Dann muss der falsche halt wieder runter.

Alternativ kannst Du mit dem Unternehmer eine finanzielle Entschädigung vereinbaren, wenn der falsche Putz drauf bleiben darf. Da ist dann Verhandlungsgeschick gefragt, denn der Unternehmer wird nur dann gerne auf dieses Angebot eingehen, wenn Du die Entschädigung niedriger ansetzt als ihm Kosten für das Entfernen und Neuauftragen des Putzes entstehen würde.

Ohne genau zu wissen, welche Unterschiede es zwischen Kalkputz und Kalk-Gips-Putz gibt, würde ich mich für Variante 2 entscheiden.

JochenSchup 
Fragesteller
 29.05.2012, 12:32

Den Putz wieder zu entfernen kommt nicht in Frage. Es handelt sich ja um den Innenputz. Das funktioniert nicht. Ich muss mich also mit dem Putz arrangieren. Ich wüsste gerne wie hoch die Entschädigung sein sollte, in Euros?

outfreyn  29.05.2012, 13:31
@JochenSchup

Das ist, wie gesagt, Verhandlungssache. Dir da jetzt irgendeine Summe zu nennen, ohne genau zu wissen, um wie viele Räume/qm es sich handelt, ist unmöglich.

Bei einer Duschkabine wurde mir mal mattes statt wie bestellt klares Glas eingebaut. Das habe ich mir mit 200 € Nachlass schmackhaft machen lassen...

JochenSchup 
Fragesteller
 29.05.2012, 14:15
@outfreyn

es handelt sich insgesamt um 642,15 m² verputzte Wände.

outfreyn  29.05.2012, 20:33
@JochenSchup

Versuchs halt mal fürs Erste mit 20% der (fiktiven) Auftragssumme... auf 15% runterhandeln kannst Du Dich dann immer noch lassen.

Dann nimm doch die Kosten als Basis, was der Kalkputz bei dieser Fläche gekostet hätte. Die Differenz zum Kalk-Gips-Putz lässt du dir erstatten. Das wäre doch eine Möglichkeit.

Du hast ein Recht darauf, dass der falsche Putz entfernt und der richtige aufgebracht wird.

Dichterseele  08.06.2020, 14:27

Richtig, denn Gips ist für den Außenbereich ungeeignet.

Es handelt sich insgesamt um 642,15 m² verputzte Wand.