Falsche Dienstleistung vom Schornsteinpfeger, muss ich bezahlen?

7 Antworten

Ich würde dem Schornsteinfeger mitteilen, dass mir andere Messwerte vorliegen, als die seinen und er dazu Stellung nehmen soll.

Bis zur Klärung würde ich einen Ausgleich seiner Rechnung aussetzen.

Da du nun von seinem Anwalt ein Schreiben bekommen hast, würde ich die Sache auf mich zukommen lassen, notfalls bis vor Gericht.

Es kann nicht sein, dass die Messungen eines Heizungsbauers und eines anderen Schornsteinfegers passen, dieselben Werte ergeben und der erstbeauftragte Schornsteinfeger völlig andere Messwerte ermittelt.

Hat der Schornsteinfeger selber gemessen, oder ein Mitarbeiter von ihm ?

Eine Heizungsanlage die regelmässig gewartet wird und erst 12 Jahre als ist, sollte noch passende Messwerte ausweisen.

Dem Anwalt würde ich mitteilen, dass du aufgrund der abweichenden Messergebnisse seines Mandanten, Zweifel an der Richtigkeit der Messwerte hast, weil zwei andere unabhängige Messungen gute Werte ergaben.

Würde mich da auf nichts einlassen und die Sache notfalls gerichtlich klären lassen. Alternativ könntest du einen Sachverständigen beauftragen der Messungen vornimmt und die Kosten hierfür dem Schornsteinfeger in Rechnung stellen, so sich herausstellt, dass die Messungen des Schornsteinfegers falsch waren. Diesen Hinweis würde ich im Schreiben an den Anwalt hinzufügen.

Sollte dir der Anwalt einen Mahnbescheid schicken, sofort Widerspruch einlegen.

Oftmals haben Schornsteinfeger eine selbstherrliche Einstellung die man aber nicht akzeptieren muss.

jumoral 
Fragesteller
 29.01.2019, 11:44

Vielen Dank für Ihre Antwort. Der Schornsteinfeger hat selb gemessen. Der Antwatl hat uns gesendet, dasss wir die Rechnung in der nächte 5 Tagen betzahlen mussen. + Honoraren. (Nach Erhalt des Schreibens).

Du hast also einen freien Schornsteinfeger für die Messung beauftragt?

Am besten, nimmt man immer den Schornsteinfeger, der den Bezirk bei Euch hat (meine Erfahrung).

Die Messgeräte der Schornsteinfeger werden mW 2 x jährlich auf der Innung überprüft und messen idR wirklich genau.

Du kannst hier nur über die Innnung, die Bezirksregierung gehen und dich dort beschweren. Viel Erfolg. Kannst ja mal hier Berichten wie es ausgegangen ist.

DU kannst anhand Zeugen und schriftl. aber notfalls vor diesem Gericht nachweisen, dass dieser Schornsteinheini falsches im Sinn hatte.

Zur Not geh zur Verbraucherzentrale. Da muss ein Irrtum vorliegen.

Wenn der gute Mann einen Chef hat, würde ich auch zu diesem gehen.

Oder halt die Innung, bei dieser eine saftige Beschwerde einlegen und überprüfen lassen, dann kommt der erst nicht an mit Anwalt und Gericht.

dann warte ab wie das Gericht entscheidet! Es kann sein das es nicht zur Klage kommt, erstmal will man dir nur Angst machen!

du hast ihn beauftragt eine messung zu machen?

er hat wohl kein versprechen abgegen?

wenn andere 2 mal ein anderes ergebnis hatten soll er stellung nehmen zu dieser störung deines vertages?

du hattes ja kosten für die 2. meinung von handwerker und kaminfeger?

was der beste weg ist? ich weis es nicht?

oder gehe zur verbraucherenzrale und rede mal darüber was diese dazu sagen?