Fahrtkosten zu Großeltern, die das Kind unentgeltlich betreuen

3 Antworten

Nein, das ist steuerlich nicht abzugsfähig.

führe sie in der Lohn-Einkommensteuer mit auf. Viel Erfolg. Gibt glaube ic,h ca. 30 Cent, pro Kilometer - nur einfache Fahrt.

Für Kinder bis 14 Jahre können Kinderbetreuungskosten in bestimmtem Umfang abgezogen werden. Mit "Kosten" meint das Gesetz aber Fremdkosten. Dazu reichen aber nicht Quittungen der Großeltern über bestimmte Beträge. Das Geld muss vielmehr mindestens über einen Minijob, möglicherweise auch im Haushaltsscheckverfahren, gezahlt werden. Einzelheiten findet Ihr im Internet unter Minijobzentrale. Eure Fahrtkosten fallen nicht unter die Kinderbetreuungskosten.