Fahrschulautos ohne Fahrschulschild auf dem Dach

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  1. Es gibt keine Kennzeichnungspflicht: "Die Fahrzeuge dürfen bei der Ausbildung an der Rückseite, zusätzlich auch an der Vorderseite, ein Schild mit der Aufschrift "FAHRSCHULE" in roter Schrift auf weißem Grund führen. Neben oder anstelle einer solchen Kennzeichnung ist auch ein entsprechendes Schild auf dem Dach quer zur Fahrtrichtung zulässig, dass auch retroreflektierend sein kann. Das Schild darf nicht auf anderen als Ausbildungsfahrten verwendet werden". (§ 5 (4) DVO Fahrlehrergesetz).

  2. Das Anbringen des Schildes auf einer Schulfahrt hat schlicht versicherungstechnische Gründe: Verursacht der Fahrschüler einen Unfall, bei dem der Fahrlehrer nicht mehr eingreifen konnte, trägt der andere Verkehrsteilnehmer die Alleinschuld, wenn der Unfall allein dadurch hätte vermieden werden können, wenn der Geschädigte die erkennbar gebotene besondere Rücksicht hätte walten lassen :-O

Der Adler ( Schild aufm Dach ) war soweit ich weiß noch nie Pflicht. Anders ist es mit den Schildern auf der Haube und der Heckklappe. Bei uns haben die Fahrschulautos schon länger keine Adler mehr

es reicht wenn das "fahschule"-schild auf der rückseite klebt

das schild wird öfter einfach vergessen