Fahrradfahrer fast angefahren ist eine Anzeige noch möglich?

6 Antworten

Das mit der Geschwindigkeit ist in solchen Situationen in der Regel eine subjektive Wahrnehmung, die nicht messbar und oft nicht nachweisbar ist. Und selbst wenn er zu schnell war, führt das meistens nur zu einer Teilschuld.

Es bleibt aber dabei, dass du mit der Vorfahrtsverletzung die Hauptunfallursache gesetzt hast.

So wie ihr das geregelt habt, ist es vollkommen in Ordnung.

Sollte er das doch noch anzeigen (was ich nicht glaube), musst du dir eine Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung vorwerfen lassen, bei der 100 € Bußgeld und 1 Punkt drohen. Da es ein A-Verstoß ist, kommen noch Aufbauseminar und Probezeitverlängerung dazu.

Sollte eine Beschädigung und damit ein Unfall vorliegen, beträgt das Bußgeld 120 €. Außerdem hat er natürlich ein Recht auf Schadenersatz.

Sollte er die Schmerzen in der Achillessehne anzeigen, könnten Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung auf dich zukommen. Zivilrechtlich könnte er dazu noch Schmerzensgeld verlangen.

Ja könnte er. Möglicherweise musst Du (bzw. Deine Haftpflicht) seine Behandlungskosten oder Schäden am Rad (falls vorhanden) übernehmen.

Es ist verständlich daß Du als Fahranfängerin damit ein Problem hast.

Möglicherweise ist es aber keins. Du kannst im Moment nichts anderes tun als abzuwarten was der Fahradfahrer nun macht, möglicherweise macht er auch gar nichts.

Kannst ja eine Selbstanzeige machen, soll ja Strafmildernd sein oder du kommst dadurch erst recht Probleme.

Win Anwalt wäre wohl die Beste Wahl für einen Rat.