Wer hat hier Vorfahrt - kuriose Links-Abbiegespur?
Was man hier sieht ist Teil der neuen etwas kuriosen Verkehrsführung in unserer Stadt.
Rechts sieht man einen Radfahrstreifen, der durch gestrichelte Linien auf der Fahrbahn markiert ist.
Von unten im Bild kommend ist ein Links-Abbiegestreifen.
Von unten nach oben im Bild steht an der Einmündung eine Ampel die grün hat. Das Auto rechts in der Einmündung hat auch eine grüne Ampel.
Der Radstreifen hat keinen Abbiegepfeil und geht gerade aus weiter.
Wie muss ich mich hier als Radfahrer richtig verhalten. Ich bin wirklich ratlos. Wer hat hier Vorfahrt (Radfahrer vs. Auto rechts + Radfahrer vs. Links-Abbieger-Auto von unten kommend)..
14 Antworten
Beide Ampeln grün geht nicht.
Und mit dem Linksabbieger von unten kommst du unabhängig davon überhaupt nicht in Berührung.
Es ist auch auf der Zeichnung keine Linksabbiegerspur abgebildet.
Es kommt durchaus vor, dass Autofahrer beim Rechtsabbiegen grün haben, Fußgänger (oder Radfahrer) bei einem kreuzenden Fußgängerüberweg aber auch. Auch bei mir in der Nähe gibt es so eine Stelle.
Auch bei grün muss man als Autofahrer vor so einem Überweg anhalten (wenn jemand die Straße überqueren möchte).
Ich persönlich finde diese Regelung auch schlecht, sie kommt aber vor.
Sofern kein Hauptstraßenschild vorhanden ist gilt
ganz simpel rechts vor links
also als radfahrer in der situation
erst rechts den pkw durchlassen, dann kannst du fahren zum schluss der pkw neben dir
ausnahme!
wenn die Straße rechts als einfahrt gekennzeichnet ist (ist neuer dings bei wohnvierteln gerne so), dass dort die straße sonen mini bordstein hat, dann hast du absolute vorfahrt.
wenn Hauptstraßenschild vorhanden, muss man schauen wo es steht, steht es bei dir als radfahrer hast du vorrang vor allen anderen, nach dir der pkw auf deiner spur (so fern er abbiegen will) sonst zeitgleich und zum schluss der rechte pkw
ist das schild beim rechten PKW dieser zu erst, dann du und dann abbieger auf deiner spur
oh herr obergenau im volksmund nennt man das ding bei uns in der region so ^^
und klar gilt das für die gesammte straße aber wenn nebem dem radfahrer ein pkw steht der abbiegen möchte, muss er den radfahrer dank rechts vor links erst fahren lassen
nebem dem radfahrer ein pkw steht der abbiegen möchte, muss er den radfahrer dank rechts vor links erst fahren lassen
Du meinst aus der einmündenden Straße von rechts? Dann ja, wenn es keine Ampel gäbe, denn Lichtszeichen gehen den allgemeinen Regeln vor.
Ich hatte dich wohl missverstanden oben, ich dachte du meinst der rechts abbiegende Autofahrer könnte je nach Standort des Schilde vorrang vor dem Radfahrer haben.
die Lichtzeichenanlage (man könnte auch Ampel sagen) steht ja laut dem bsp beidseitig auf grün, kann also aus der Gleichung reduziert werden.
wenn wir jetzt die zeichnung so wie sie ist in nord, ost, süd und west unterteilen, haben wir den radfahrer + ggf pkw von süd und pkw von ost.
der pkw im osten will nach norden
der radfahrer ebenso
der optionale pkw von süd als abbieger nach ost
also ohne Vorfahrtsregelung durch Schilder fährt als erstes der PKW von Osten, dann der Radfahrer von Süden und zum Schluss der abbiegende PKW von Süden nach Osten.
Mit Regelung die von Süden nach Norden Vorfahrt gewährt, fährt als erstes der Radfahrer, dann die beiden abbiegenden PKW (können ja zeitgleich fahren begegnen sich ja nicht auf ihrer Spur)
Regelung von Osten als Vorfahrt nach Norden, PKW im Osten zu erst, dann Radfahrer und zum Schluss Pkw von Süden.
Regelung von Osten nach Süden als Vorfahrt, beide PKW zu erst, dann der Radfahrer
so jetzt sollte es alles sein
Die Ampelanlage muß defekt sein.
Wo ist da eine Links-Abbiegespur?
Äh verdammt - Rechts-Abbiegespur ^^
Ein Hauptstraßenschild gibt es nicht. Falls du ein Vorfahrtstraßenschild meinst, das gilt für die ganze Straße. Zur Straße gehört (u.a.) auch der Radweg oder Radfahrstreifen