Wer hat hier Vorfahrt - kuriose Links-Abbiegespur?

14 Antworten

Beide Ampeln grün geht nicht.

Und mit dem Linksabbieger von unten kommst du unabhängig davon überhaupt nicht in Berührung.

Es ist auch auf der Zeichnung keine Linksabbiegerspur abgebildet.

Es kommt durchaus vor, dass Autofahrer beim Rechtsabbiegen grün haben, Fußgänger (oder Radfahrer) bei einem kreuzenden Fußgängerüberweg aber auch. Auch bei mir in der Nähe gibt es so eine Stelle.

Auch bei grün muss man als Autofahrer vor so einem Überweg anhalten (wenn jemand die Straße überqueren möchte).

Ich persönlich finde diese Regelung auch schlecht, sie kommt aber vor.

https://www.lokalkompass.de/witten/c-politik/ampelschaltungen-fussgaenger-und-autofahrer-haben-gruen-ist-unfalltraechtig_a102280

Sofern kein Hauptstraßenschild vorhanden ist gilt

ganz simpel rechts vor links

also als radfahrer in der situation

erst rechts den pkw durchlassen, dann kannst du fahren zum schluss der pkw neben dir

ausnahme!

wenn die Straße rechts als einfahrt gekennzeichnet ist (ist neuer dings bei wohnvierteln gerne so), dass dort die straße sonen mini bordstein hat, dann hast du absolute vorfahrt.

wenn Hauptstraßenschild vorhanden, muss man schauen wo es steht, steht es bei dir als radfahrer hast du vorrang vor allen anderen, nach dir der pkw auf deiner spur (so fern er abbiegen will) sonst zeitgleich und zum schluss der rechte pkw

ist das schild beim rechten PKW dieser zu erst, dann du und dann abbieger auf deiner spur

Ein Hauptstraßenschild gibt es nicht. Falls du ein Vorfahrtstraßenschild meinst, das gilt für die ganze Straße. Zur Straße gehört (u.a.) auch der Radweg oder Radfahrstreifen

@Stadewaeldchen

oh herr obergenau im volksmund nennt man das ding bei uns in der region so ^^

und klar gilt das für die gesammte straße aber wenn nebem dem radfahrer ein pkw steht der abbiegen möchte, muss er den radfahrer dank rechts vor links erst fahren lassen

@verreisterNutzer
nebem dem radfahrer ein pkw steht der abbiegen möchte, muss er den radfahrer dank rechts vor links erst fahren lassen

Du meinst aus der einmündenden Straße von rechts? Dann ja, wenn es keine Ampel gäbe, denn Lichtszeichen gehen den allgemeinen Regeln vor.

Ich hatte dich wohl missverstanden oben, ich dachte du meinst der rechts abbiegende Autofahrer könnte je nach Standort des Schilde vorrang vor dem Radfahrer haben.

@Stadewaeldchen

die Lichtzeichenanlage (man könnte auch Ampel sagen) steht ja laut dem bsp beidseitig auf grün, kann also aus der Gleichung reduziert werden.

wenn wir jetzt die zeichnung so wie sie ist in nord, ost, süd und west unterteilen, haben wir den radfahrer + ggf pkw von süd und pkw von ost.

der pkw im osten will nach norden

der radfahrer ebenso

der optionale pkw von süd als abbieger nach ost

also ohne Vorfahrtsregelung durch Schilder fährt als erstes der PKW von Osten, dann der Radfahrer von Süden und zum Schluss der abbiegende PKW von Süden nach Osten.

Mit Regelung die von Süden nach Norden Vorfahrt gewährt, fährt als erstes der Radfahrer, dann die beiden abbiegenden PKW (können ja zeitgleich fahren begegnen sich ja nicht auf ihrer Spur)

Regelung von Osten als Vorfahrt nach Norden, PKW im Osten zu erst, dann Radfahrer und zum Schluss Pkw von Süden.

Regelung von Osten nach Süden als Vorfahrt, beide PKW zu erst, dann der Radfahrer

so jetzt sollte es alles sein

Die Ampelanlage muß defekt sein.

Wo ist da eine Links-Abbiegespur?

Äh verdammt - Rechts-Abbiegespur ^^