Fahrrad ohne STVZO

8 Antworten

Du musst das Rad nicht zulassen, sondern es fehlen wahrscheinlich die Beleuchtung vorne und hinten sowie die Reflektoren am Reifen bzw. den Speichen. All dies kannst du nachträglich anbringen und schon kannst du losradeln.

Bremsern, Beleuchtung und Klingel sind Pflicht im öffentlichen Straßenverkehr. Der Aufkleber ist für den Verkauf Pflicht, wenn etwas davon nicht vorhanden ist. Wenn du erwischt wirst, musst du ein Bußgeld bezahlen.

Schau mal, es gibt Mountainbikes, damit darfst Du nur im Wald fahren.

Mit einem Bahnrad darfst Du nur auf der runden Holzbahn fahren (Wettkampf).

Mit einem Dreirad darfst Du nur auf dem Gehweg fahren (als Kind).

Jedes Fahrrad für seinen Zweck.

Dein Fahrrad ist schlicht und einfach nicht für die Straße zugelassen. Was ist daran so unverständlich?

Wenn dich die Polizei erwischt, kann es sehr teuer werden.

Batterielicht ist nur für Rennräder mit einem Maximalgewicht von 11 kg zugelassen.

Alle anderen Fahrräder benötigen einen Dynamo !

Desweiteren: Klingel, Reflektoren uvm.

Weil die Sache ist die:

Mit einem Mountainbike fährt man ganz einfach nicht in der Stadt.

Woher kommt denn diese Unsitte?

Ein MTB ist fürs Gelände !!!

Soll ich mir dann ein City-Bike, rennrad und MTB kaufen? Wenn manche sonst ihr Geld nicht anders loswerden gerne, aber ich fahre eben meistens MTB und kann mir nicht mehrere hin stellen.

@sunny34961

Für die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum ist die StVO und StVZO zu beachten.

Du kannst das MTB mit einem Nabendynamo oder Seitenläuferdynamo umrüsten. Ansonsten darf es auf Fahrradwegen und der Straße nicht benutzt werden.