Fahrkartenautomat Anspruch auf Kartenzahlung?

4 Antworten

Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO)

§ 9 EVO Fahrausweise

(1) Wenn der Tarif nichts anderes bestimmt, muß der Reisende bei Antritt der Reise mit einem Fahrausweis versehen sein.

§ 12 Erhöhter Fahrpreis

(1) Der Reisende ist zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet, wenn er

a) bei Antritt der Reise nicht mit einem gültigen Fahrausweis versehen ist,

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Du hattest keine Fahrkarte - alleine, dass die Kartenzahlung nicht möglich ist, entbindet Dich nicht von der Entrichtung des Fahrpreises - Barzahlung war offenbar möglich ...

dann hättest dir Bargeld besorgen müssen, der Fehler kann auch an diesem Tag aufgetreten sein. Das berechtigt dich aber nicht, ohne Fahrkarte einzusteigen. Das ist Schwarzfahren. Du darfst zahlen.

Da du nicht Nachweisen kannst das der automat zu dem Zeitpunkt defekt war ,solltest die 60€ Zahlen. Jeder Fahrkartenautomat hat eine Nummer die leicht zu sehen und zu Identifizieren ist. Diese hättest aufschreiben müssen und evtl. mit dem smartphone und einem Zeit/Datumsstempel mit drin ein Foto vom Defekt machen müssen.Dann hätte die DB nen Problem sich rauszureden. so hast die A-Karte gezogen Zahlst nicht geht es an das nächste Inkasso Büro.

Ja das stimmt