Fahrkartenautomat Anspruch auf Kartenzahlung?
Vor einiger Zeit bin ich mit der S-Bahn der DB gefahren und konnte abends an dem Automat kein Fahrschein kaufen, da die Kartenzahlung des Automats defekt war. Die nächste Bank wäre ein Kilometer weit weg gewesen. Also bin ich ohne Fahrsche eingestiegen und habe bei der Fahrscheinkontrolle das Problem geschildert. Die Schaffnerin hat in ihrem Gerät nachgeschaut und mir mitgeteilt, ich werde Post bekommen und müsse nur den Betrag der Fahrkarte zahlen. Einen Brief habe ich paar Wochen später bekommen, dort stand aber auf einmal der Automat wäre nicht kaputt gewesen. Als ich dort angerufen habe, wurde mir mitgeteilt, es werde nochmal recherchiert ob der Automat defekt war. Nun habe ich wieder einen Brief bekommen mit der Bitte 60€ zu zahlen, da man angeblich keinen Anspruch auf Kartenzahlung hat. Stimmt das?
4 Antworten
§ 9 EVO Fahrausweise
(1) Wenn der Tarif nichts anderes bestimmt, muß der Reisende bei Antritt der Reise mit einem Fahrausweis versehen sein.
§ 12 Erhöhter Fahrpreis
(1) Der Reisende ist zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet, wenn er
a) bei Antritt der Reise nicht mit einem gültigen Fahrausweis versehen ist,
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Du hattest keine Fahrkarte - alleine, dass die Kartenzahlung nicht möglich ist, entbindet Dich nicht von der Entrichtung des Fahrpreises - Barzahlung war offenbar möglich ...
dann hättest dir Bargeld besorgen müssen, der Fehler kann auch an diesem Tag aufgetreten sein. Das berechtigt dich aber nicht, ohne Fahrkarte einzusteigen. Das ist Schwarzfahren. Du darfst zahlen.
Da du nicht Nachweisen kannst das der automat zu dem Zeitpunkt defekt war ,solltest die 60€ Zahlen. Jeder Fahrkartenautomat hat eine Nummer die leicht zu sehen und zu Identifizieren ist. Diese hättest aufschreiben müssen und evtl. mit dem smartphone und einem Zeit/Datumsstempel mit drin ein Foto vom Defekt machen müssen.Dann hätte die DB nen Problem sich rauszureden. so hast die A-Karte gezogen Zahlst nicht geht es an das nächste Inkasso Büro.
Ja das stimmt