FAHRSCHEINKONTROLLE ERWISCHT (anzeige hilfe was tun)
Hallo ich wurde heute beim schwarzfahren erwischt.. ich habe gesagt das ich ein ticket habe aber es daheim vergessen habe und der Kontrolleur sagte ich soll es nachbringen.. (ich habe eigentlich kein ticket also schon aber nicht für die linie mit der ich gefahren bin und hab gesagt ich hab eins weil meine schwester mir einmal erzählt hat, dass sie gesagt hat sie hat ihr ticket vergessen und sich dann ein ticket für alle linien gekauft hat und mit dem ticket für alle linien dann dorthin gegangen ist um vorzuweisen das sie eines hat .) auf jeden fall habe ich daheim dann den zettel angeschaut und da ist angekreuzt das ich den fahrschein nur nachbringen muss und nicht dass ich es zahlen muss weil ich wollte eigentlich morgen hingehen und die strafe einfach zahlen nun habe ich aber angst dass ich dann eine anzeige wegen falschaussage bekomme weil ich gesagt habe das ich einen fahrschein habe.. 1. stimmt das was meine schwester gesagt hat? 2. kann ich eine anzeige bekommen? 3. was würdet ihr tun? (MEINE MUTTER DARF UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ETWAS DAVON ERFAHREN)
4 Antworten
Eine Anzeige für eine "Falschaussage" bekommst Du nicht - Falschaussagen kann man nur als Zeuge oder Sachverständiger vor Gericht machen. Du hast ganz einfach gelogen - und dafür wird man nicht angezeigt.
Aber die Konsequenzen aus dem Schwarzfahren wirst Du tragen müssen.
Wegen Falschaussage wirst du wohl keine Anzeige bekommen. Könnte ja sein, dass du nur der Meinung warst, dass dein Fahrschein, der angeblich zuhause liegt, auch für genau diese Linie gilt. Wenn du heute ein Ticket nachkaufst, weil du für die Linie, wo du erwischt wurdest, gar keins hast, steht da ja wahrscheinlich ein aktuelles Tagesdatum drauf. Also zählt nicht, dass du es dir hinterher kaufst. Dann wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen und die Strafe zahlen müssen. Und nächstes Mal investierst du lieber die paar Cent für eine Fahrt, bevor es wieder richtig teuer wird und deine Mutter davon dann doch was erfährt.
Der/die Fragesteller/in hat sich auf das Wort Falschaussage bezogen. Daher habe ich entsprechend geantwortet.
Also du wirst denk ich keinen Ärger bekommen, weil du gelogen hast. Entweder sagst du , dass du dachtest mit deinem Ticket daheim hättest du mit der Linie fahren dürfen oder du bist ehrlich und sagst, dass du gelogen hast, weil du dich so erschrocken hast und es in dem Moment ne Kurzschlussreaktion war. Und wenn du dann die Strafe einfach zahlst, wird dir da sicher keiner den Kopf für abreißen ;) Und ich weiß ja nicht, wie das bei euch ist, aber bei uns ist das so, dass man nur bei Personenbezogenentickets nur nachzeigen muss, also Tickets, die man fest hat und bei denen man auch nen Ausweis vorzeigen muss. Dh die kann man auch nciht mal eben kaufen... Also einfach Strafe zahlen und ehrlich sein ist sicher das beste :)
Du wirst ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40,00 € innerhalb einer bestimmten Frist bezahlen müssen, meistens innerhalb von 7 Tagen, sonst kommt Post.
Selbst das Nachreichen einer Fahrkarte kostet normalerweise 7.00 €.
Das mit einem nachträglich gekauften Ticket (persönliche Zeitkarte) wird kaum klappen, weil vermutlich das Verkaufsdatum drauf steht. Schliesslich kennen die Verkehrsbetriebe ihre Pappenheimer.
Deine Ausrede wirkt sich da nicht aus, du könntest ja die Karte auch verloren haben.
Lügen ist nicht verboten. Eine Falschaussage kann man nur vor Gericht machen.