Probezeit und Umweltplakette

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn man in eine Umweltzone einfährt und nicht die erforderliche Plakette am Auto hat, kann dies mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro geahndet werden.

Aufgrund der Höhe des Bußgeldes (60 Euro oder mehr) ist die Tat eine nicht mehr geringfügige Ordnungswidrigkeit. Dennoch gibt es dafür keine Punkte, da es sich nicht um eine verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Zuwiderhandlung im Sinne des § 4 Abs. 2 StVG handelt.

Für Fahranfänger auf Probe handelt es sich um eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung (im Volksmund gern als "B-Verstoß" bezeichnet) im Sinne der Anlage 12 der FeV. Bei erstmaliger Begehung eines B-Verstoßes werden keine Probezeitmaßnahmen ergriffen. Beim nächsten A- oder B-Verstoß allerdings muss die Fahrerlaubnisbehörde Probezeitmaßnahmen ergreifen.

Ab 60€ Strafe gibt es eine Verlängerung der Probezeit. Des Weiteren ist es nur ein B-Verstoß und hat beim ersten mal sonst keine weiteren Folgen. Ein Aufbauseminar dürfte es demnach nicht geben.

https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/

Crack  09.01.2015, 23:26

Probezeitmaßnahmen sind nicht an die Höhe des Bußgeldes gebunden sondern daran ob es [mindestens] einen Punkt gibt oder nicht. Und wenn es einen Punkt gibt dann wird noch zwischen A- und B-Verstoß unterschieden. Probezeitverlängerung ohne Anordnung eines ASF gibt es nicht.

SchneemannOlaf  09.01.2015, 23:35
@Crack

Bist du dir sicher? Es gibt einen neuen Bußgeldkatalog. Einen Punkt zu bekommen ist gar nicht mehr so einfach.

ginatilan  09.01.2015, 23:42
@SchneemannOlaf

Crack ist sich sicher,lach

ich übrigens auch!

außerdem , wenn (wie du geschrieben hast) sich die Probezeit verlängert wird auch IMMER ein Aufbauseminar angeordnet

JotEs  10.01.2015, 18:21
@ginatilan

Probezeitverlängerung ohne Anordnung eines ASF gibt es nicht.

Doch, lieber Crack - sehr spitzfindig betrachtet gibt es auch eine Probezeitverlängerung ohne Anordnung eines Aufbauseminars, nämlich dann, wenn

die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder der Inhaber der Fahrerlaubnis auf sie verzichtet hat (§ 2a Abs. 2a Satz 2 StVG).

Allerdings gehört in diesen Fällen der Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar zu den Voraussetzungen für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 6 Satz 2 StVG). Dieses Aufbauseminar besucht man dann aber ohne dass es ausdrücklich angeordnet worden wäre.

Nein, du musst natürlich nicht zur MPU. Wäre auch ein bisschen übertrieben. Da das Einfahren in die Umweltzone keine Gefährdung darstellt bekommst du seit neuem keinen Punkt mehr dafür und musst somit auch nicht zum Aufbauseminar, welches du wahrscheinlich gemeint hast. Es sind eben nur die 80€ weg (für nichts, da die Umweltzonen auch nicht ihren Zweck erfüllen)

eine mpu wird nur gemacht, wenn du unter alkohol oder drogen fährst, hat also mit dem führerschein zu sein. einfahren i n eine umweltzone ist eine ordnungswidrigkeit und kostet 80 euro, zzgl. verwaltungsgebühr von 30 euro.