Fahren ohne FE und geblitzt worden

10 Antworten

Ich gebe dir den folgenden Tipp wirklich nur sehr sehr ungern!! Weil ich nämlich grundsätzlich dafür bin, dass so etwas herauskommt. Aber leider bin ich hier angemeldet um fragen möglichst hilfreich zu beantworten. Der Fahrzeughalter wäre sehr bescheuert, wenn er es abstreitet, auf dem Foto gewesen zu sein. Es käme nämlich nicht nur ein Strafverfahren auf den Fahrer zu (wegen Fahren eines Kfz ohne FE) sondern auch auf den Fahrzeughalter (Anordnen/Dulden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis).

Sagt er also aus, dass du gefahren bist, tut er keinem von euch einen gefallen.

Ich schätze aber dass dieses "Aha-Erlebnis" dir eine Lehre war!!

Falls es doch rauskommen sollte, wird es innerhalb eines Strafverfahrens(also mit Gericht usw. mit sicherheit zu einer Geldstrafe kommen).

Tja, ich glaube da brauchst Du ne gute Portion Glück. Solltest Du als Fahrer identifiziert werden und auch herauskommen dass Du gar keinen Führerschein hast, wird ein Strafverfahren eröffnet. Die Folgen werden im besten Fall eine Geldstrafe und evtl. eine Fahrerlaubnissperre sein. Einfach erstmal die Post mit dem "Blitzerfoto" abwarten. Vielleicht ist es auch gar nichts geworden und es kommt auch nichts oder das Foto ist so schlecht, dass man den tatsächlichen Fahrer nicht eindeutig identifizieren kann. Vor allem solltest Du vermeiden, dass die Polizei zu Dir nach Hause kommt. Einen Führerschein kannst Du ja nicht vorlegen und da werden Sie stutzig und forschen erst recht nach. Auch wenn ich es in Ordnung von Dir fand Deinen betrunkenen Freund nicht fahren zu lassen, rechtfertigt dies aber auch keine andere Straftat. Ein Taxi hätt's bestimmt auch getan, oder ?

Entscheidend dürfte sein, ob die vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung 21 km/h oder mehr betrug. Denn ab einer Überschreitung um 21 km/h gibt es Punkte.

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Solange es keine Punkte zu verteilen gibt, wird die Behörde nur grob ermitteln - sie schaut bestenfalls, ob der Fahrer auf dem Foto von Alter und Geschlecht her mit dem Halter des Fahrzeuges übereinstimmt. Spricht nichts dagegen, wird der Halter eine Anhörung erhalten, in der IHM vorgeworfen wird, der Fahrer gewesen zu sein.
Zahlt der Halter, dann ist die Sache erledigt.

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Geht es aber um Punkte, dann wird genauer hingeschaut und ermittelt. Dann kann es durchaus sein, dass die Behörde einen Abgleich mit dem Foto des Halters auf dem Einwohnermeldeamt macht. Stellt sie dabei fest, dass der Fahrer auf dem Foto nicht mit dem Halter übereinstimmt, dann wird der Halter eine Zeugenvernehmung erhalten, in der ihm eröffnet wird, dass mit seinem Fahrzeug eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wurde, für die ER als Täter jedoch nicht in Betracht kommt und er deshalb als Zeuge aufgefordert wird, den verantwortlichen Fahrzeugführer zu nennen.

Als Zeuge ist er zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Er muss dann also dich benennen, will er sich nicht strafbar machen. Vielleicht aber kann er sich nicht erinnern - oder vielleicht ist die Zeugenvernehmung gar nicht bei ihm angekommen?

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Wenn du als Fahrer ermittelt wirst (wie auch immer), dann wird gegen dich UND den Halter ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2) eingeleitet werden, denn die Anordnung bzw. Zulassung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis steht unter derselben Strafandrohung wie das Fahren selbst.

Der Strafrahmen für Fahren ohne Fahrerlaubnis beträgt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe - wobei bei einem Ersttäter in aller Regel eine Geldstrafe verhängt wird. Diese wird, wenn sonst nichts weiter passiert ist, im Strafbefehlsverfahren, also ohne Gerichtsverhandlung verhängt werden.

Erst mal wird nur der Fahrzeugeigentümer angeschrieben. Wenn der/die einen gültigen Führerschein haben, dann sollten sie einfach nur die Strafe zahlen und keinen Einspruch erheben, das Sie nicht gefahren wären. Solange die Überschreitung nicht zu groß war, also Punkte in Flenzburg. Dann solltest du die paar Euros dem Fahrzeugeigentümer einfach geben. Wenn's dein Fahrzeug war, müsstest du jemand eintragen der Führerschein hat, und der muss sagen, ja er wars. Bilder werden erst dann genauer untersucht und ausgewertet, wenn keiner verantwortlich gewesen sein will.

Zuerstmal wir der Fahrzeughalter angeschrieben, mit der Bitte, den Fahrer zu identifizieren, kann er das nicht, bleibt die Strafe bei ihm hängen.

Du kannst also Glück haben und mit einem "blauen Auge" davonkommen, je nachdem, was der Fahrzeughalter gegenüber der Polizei für Angaben macht.

Lass dir das eine Lehre sein und mach erst deinen Führerschein!

yakuza89 
Fragesteller
 18.05.2010, 23:52

Also wenn mein Freund mich nicht identifizieren kann, bleibt die Strafe auf ihm hängen? Er ist zwar nicht so begeistert aber er würde es machen.

JotEs  19.05.2010, 04:54
@yakuza89

Wenn die Behörde anhand des Bildes feststellt, dass dein Freund es nicht gewesen sein kann, dann bleibt die "Strafe" (korrekt: das Bußgeld) NICHT an ihm hängen. Es kann nur gegen denjenigen ein Bußgeld verhängt werden, der auch tatsächlich der Täter war.