Fällt meine Nebentätigkeit unter die Übungsleiterpauschale?

1 Antwort

Grundsätzlich dürfen auch Dozenten und Tutoren an Universitäten ihre Tätigkeit im Rahmen der Übungsleiterpauschale angeben, wenn die Vorgaben wie nebenberufliche Tätigkeit, nicht mehr als 200,- € im Monat usw. eingehalten werden.

Ich würde aber bei der Uni (trotz großem Aufwand) darauf bestehen, dass sie diese Tätigkeit so angeben.

Ansonsten entsteht eine Diskrepanz zwischen deren Angaben beim Finanzamt und Deinen Angaben beim Bafög. Das muss nicht problematisch sein, bei mir würde es aber kein gutes Gefühl hinterlassen.

Zudem könntest Du dadurch erreichen, dass es zukünftige Tutoren leichter haben.