Fachhändler geschützer Begriff?

3 Antworten

Man sollte allerdings wenn man diesen Titel trägt auch was von seinem Fach verstehen!

RisingStars 
Fragesteller
 12.01.2015, 18:17

Klar das gehört dann zur Fairness der Kunden gegenüber. Mich Interessieren nur die rechtlichen Aspekte dazu

Nein, Fchhändler ist natürlich kein gesetzlich geschützter Begriff. Anders hingegen, wenn sich der (angebliche) "Elektrofachhändler" auch gleichzeitig Energieanlagenelektroniker nennt - und diesen staatlich anerkannten) Ausbildungsberuf niemals erlernt hat (mit Abschluss vor der Handwerkskammer).

RisingStars 
Fragesteller
 12.01.2015, 18:17

Okay verstehe. Also kann jeder Händler automatisch Fachhändler für Autos, Elektro Zeug, Klamotten etc. sein. Nur darf nicht vortäuschen, dass er eine Ausbildung besäße?

derhandkuss  12.01.2015, 18:21
@RisingStars

Ja, im Prinzip ist es so. Denn es gibt Ausbildungen mit staatlich anerkanntem Abschluss (Einzelhandelskaufmann, Dachdecker, Koch etc.) Eröffnet also jemand eine Metzgerei, darf er sich nicht automatisch als Metzger bezeichnen, denn dies ist ein Ausbildungsberuf mit staatlich anerkanntem Abschluss.

RisingStars 
Fragesteller
 12.01.2015, 18:27
@derhandkuss

Vielen Dank

Ich wollte fragen, ob der Begriff "Fachhändler" rechtlich geschützt ist. reicht dazu, dass man einfach einen Gewerbeschein in dem bestimmten Bereich hat?

Jein: Zwar ist "Fachhändler" keine geschützte Berufsbezeichnung, allerdings könnte die Verwendung nach UWG empfindlich abgemahnt werden, wenn damit in der Außendarstellung des Shops ein wettbewerbswidrig falscher Eindruck erweckt würde :-O

"Fachhändler 1. Begriff: Betriebsform des Einzelhandels; die von einem Branchen-Fachmann, i.d.R. mit einschlägiger Ausbildung, geleitete, typisch mittelständische Einzelhandelsunternehmung. Bes. Kennzeichen: Eher schmales, häufig sehr tiefes, in sich geschlossenes Branchen-Sortiment. Beratung durch speziell geschulte Verkaufskräfte sowie weitergehende Dienstleistungen (z.B. Zustellung, Warenversand, Geschenkverpackung, Reparatur, Installation, Umtausch). " Gabler Wirtschaftslexikon

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