Essensgeld auf arbeit

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Wenn ich Sie recht verstehe, war es in der Vergangenheit üblich dass die Mitarbeiter umsonst essen durften. Wenn dies über mehrere Jahre ohne Bedingungen so galt, kommt hier betriebliche Übung in Betracht, so dass der Chef diese Leistung nicht so ohne weiteres wieder entziehen kann.

Kommt betriebliche Übung nicht in Betracht, so kann der Chef einen Unkostenbeitrag von 2,80 Euro pro Tag von den Mitarbeitern verlangen, allerdings nur von denen die auch tatsächlich essen.

Was gar nicht geht, ist dass Ihr Chef ohne Ihr Einverständnis pauschal 2,80 Euro pro Tag für Essen abzieht, obwohl Sie gar nichts essen.

Dies wäre eine Lohnkürzung, da dem Abzug keine Leistung gegenübersteht.

Weisen Sie Ihren Chef darauf hin, dass er sich nicht im Einklang mit geltendem Recht verhält, zudem sind derartige Handlungen mit Sicherheit nicht förderlich fürs Arbeitsklima.

Falls Ihr Chef es trotzdem probiert, dann sollten Sie und Ihre "nicht essenden" Kollegen den Chef schriftlich abmahnen und den zu unrecht einbehaltenen Lohn einfordern.

Peter Kleinsorge

CfS1982 
Fragesteller
 26.04.2010, 15:35

naja der chef ist pächter und das jetzt im dritten jahr.da weiss ich nicht ob "betriebliche übung"in frage kommt.eine klare richtlinie für kosten des essens gab es so auch nicht!nur der serice sollte das essen bonen(ähm in die kasse eingeben)und zahlte die hälfte des kartenpreises!mir wurde nie etwas dazu gesagt(also wie/ob ich soetwas zu bezahlen habe!wenn das essengeld kommen sollte würde es auch nicht direkt vom lohn abgezogen werden.sondern am ende des monats zu entledigen!worum es mir auch vordergründig garnicht gehen würde.meine frage ist nur kann er mich verpflichten essen vom betrieb zu kaufen und zu verzerren(was ja so der fall werden)ich kann doch mein eigens mitbringen bsp.der friseur kann ja seinen angestellten auch nicht zwingen nur dort zum haare schneiden zu gehen(ggf hat noch einer ne glatze)hast du da nicht nen tipp wo soetwas steht(gestzbücher)

Kleinsorge  26.04.2010, 16:51
@CfS1982

Nein, Ihr Chef kann Sie nicht zwingen Ihr Essen bei Ihm zu kaufen. Wie ich schon in der Antwort geschrieben habe, nur wenn Sie dort (freiwillig) essen, wäre es zulässig dass Ihr Chef 2,80 Euro pro Tag für das Essen kassiert.

Peter Kleinsorge

Ich bin noch einmal tiefer eingestiegen, weil mich die Aussage "Finanzamt" stutzig gemacht.

Hier der Link.

http://www.lohn-info.de/sachbezuege.html

Sachbezugswerte Quelle: lohn-info

In der Sozialversicherungsentgeltverordnung (Sachbezugsverordnung) werden für die Gewährung kostenloser Verpflegung und Unterkunft amtliche Sachbezugswerte festgesetzt.

Sind für bestimmte Sachbezüge Sachbezugswerte festgesetzt worden, gelten sie zwingend!

Grundsätzlich gilt:

• Wenn der Arbeitnehmer mindestens den Sachbezugswert selbst bezahlt, entsteht kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.

• Bezahlt der Arbeitnehmer weniger als den Sachbezugswert, so ist die Differenz zwischen Sachbezugswert und Zuzahlung als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil zu behandeln.

• Bezahlt der Arbeitnehmer nichts, so ist der Sachbezugswert als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil zu behandeln.

Für ein Mittag- bzw. ein Abendessen sind für das Jahr 2010 Sachbezugswerte in Höhe von jeweils 2,80 Euro festgesetzt worden.

Fragen Sie deshalb unbedingt bei Ihrem Chef nach und lassen Sie sich das mit dem Essensgeld genau erklären, so dass Sie verstehen was es mit dem Essensgeld auf sich hat. Davon ist das weitere Vorgehen abhängig.

Peter Kleinsorge