Muss am Mietshaus oder am Eigenheim ein Blitzableiter vorhanden sein, oder ist das keine Pflicht?

2 Antworten

Bei "normalen Wohnhäusern" die nicht Denkmal geschützt sind ist ein Blitzableiter keine gesetzliche Pflicht.

In den Vorschriften gibt es eine Blitzschutz-Pflicht nur für besonders gefährdete Bauten, wie Gebäude wo großer Schaden verursacht werden würde und eben Denkmal geschützte Häuser.

Moderne Häuser fangen auch nicht mehr so schnell Feuer wie Fachwerkhäuser oder Häuser mit Strohdach. Die Gefahr, dass bei einem Blitzschlag gleich das ganze Haus abbrennt, ist heute deutlich geringer als früher. Es ist ja auch eine Kostenfrage. Früher gab es Anreize, zum Beispiel einen Nachlass bei der Brandschutzversicherung für Häuser mit Blitzschutz. Den gibt es heute in der Regel nicht mehr.

Danke.

Mietshaus ist es glaube ich Pflicht - am Eigenheim nicht.

Bei öffentlichen Gebäuden ist es jedenfalls Pflicht.