Erzeugerin stalkt einen, was tun?

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Ich würde jetzt abwarten bis die Feier stattfindet. Falls sind dann auftaucht kannst du ja die Polizei verständigen und ihnen das Problem schildern betreffend Stalking. Die werden dann zuerst einmal deine Erzeugerin von der Feier wegbringen. Dann hast du jedoch immer noch die Möglichkeit ein Annäherungsverbot aussprechen zu lassen. In der Regel gibt es eine zeitliche Befristung des Annäherungsverbotes. Neben der gerichtlichen Verfügung ist auch ein Kontaktverbot durch die Polizei möglich. Dieses dient zur unmittelbaren Gefahrenabwehr und erfolgt ohne Antrag des Opfers. Ist evtl. jedoch in deinem Falle nicht zutreffend. Wer ein Annäherungsverbot oder Kontaktverbot missachtet und der Person weiterhin nachstellt, macht sich strafbar. Gemäß § 4 GewSchG ist in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder auch eine Geldstrafe für den Stalker möglich. Zusätzlich sehen die Anordnungen des Gerichts ein Ordnungsgeld vor, wenn sie nicht befolgt werden.

WICHTIG: Die Polizei kann dir auch helfen rechtliche Schritte gegen deine Erzeugerin einzuleiten oder dir mögliche Optionen aufzeigen. Du hast natürlich auch die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten. Der kann in der Regel noch mehr rausholen als die Polizei. Da musst du jedoch auch aufpassen, sprich das du eine seriöse Kanzlei findest. Gewisse Polizeistellen können dir sogar auch seriöse Anwaltskanzleien empfehlen. Der Nachteil an dem Anwalt? Es wird schnell teuer. Aber in meinen Augen gibt man lieber viel Geld für einen Anwalt aus, und wird dann nicht mehr gestalkt als umgekehrt.

Alle Angaben ohne Gewär.

Wenn Deine Mutter Dich dauerhaft bedrängt und Dein Leben stört, ist das in der Tat Stalking, also Nachstellung, was strafbar ist. Vielleicht ist auch das Strafrecht ein Weg, ihr Grenzen aufzuzeigen.