Erwerbstätigenbonus - Abziehen beim berechen des Nettos für Unterhalt?

3 Antworten

Zuerst ist der Kindesunterhalt dran. Pauschal kannst du 5% abziehen. Höhere Abzüge sind nachzuweisen! Auch Vorsorgeaufwendungen kannst du abziehen, falls vorhanden. Aber ebenfalls nur in einem bestimmten Umfang.

Was abziehbar ist und was Einkommen ist, kannst du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen.

Wenn der Kindesunterhalt abgezogen ist, dann erst kommt die Frau dran! Als Trennungsunterhalt bekommt sie 3/7 der Differenz eurer Einkommen.

Beispiel:

2000 - 5% = 1900,- Euro.

Du zahlst derzeit 286 Euro für das Kind. Wenn du allerdings auch Trennungsunterhalt zahlen musst, dann zahlst du nach Stufe 1, da du ja 2 Unterhaltsberechtigte hast! Wären für das Kind also nur 267 Euro.

1900 - 267 = 1633 Euro.

Deine Frau hat 1000 Euro. Differenz 633 Euro. Davon 3/ 7 = 271,29 Euro.

Das würde deine Frau bekommen... Ist aber jetzt nur eine wage Rechnung, da du ja noch Schulden hast die wohl abgezogen werden können und bei ihr das Einkommen auch bereinigt werden muss... Dein Selbstbehalt ihr gegenüber beträgt 1280 Euro!

Gehe zum Anwalt und lasse es genau errechnen!

Ob überhaupt nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist entscheidet das Gericht!

Fey64 
Fragesteller
 27.12.2019, 23:23

VIELEN DANK ! Ja ich zahle Ihre Möbel ab die Sie alle behalten hat .. (290€ im Monat noch ca. 1 Jahr lang) :-)

Kessie1  27.12.2019, 23:25
@Fey64

Bis dahin wirst du wohl geschieden sein... Und du solltest in der Tat zum anwalt gehen! Das Kind wird bald 6 und die Gute kann nach der Scheidung Vollzeit arbeiten! Aber letztendlich wird das das Gericht entscheiden ob und was du zu zahlen hast...

Einen Erwerbstätigenbonus (je nach örtlichem Oberlandesgericht sind das entweder 10% oder 1/7 des Nettoeinkommens nach Abzug aller abziehbaren Ausgaben) kann man beim Ehegattenunterhalt abziehen (Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt), aber nicht beim Kindesunterhalt.