Erwerbsminderungsrente: Was bedeutet die Frage, ob sich mein Krankheitsmerkmal geändert hat?

7 Antworten

Hallo. Eine Frage, welche ich auch ausfüllen musste und die dir Unbehagen bereitet? Muss sie nicht und die Beantwortung ist nicht subjektiv zu betrachten, sondern sehr wichtig. Bist du z. B. überzeugt, dein Gesundheitszustand hat sich nicht verändert, dann kreuz das auch an. Bespreche dich dabei fern auch mit deinen behandelnden Ärzten. Und mal allgemein zur DRV: Die wollen mit dieser Frage keinen Angst machen. Da du von denen Geld möchtest, ist die Frage auch voll berechtigt. Alles Gute dir.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo MILOND,

Sie schreiben:

Erwerbsminderungsrente: Was bedeutet die Frage, ob sich mein Krankheitsmerkmal geändert hat?

Antwort:

Damit ist ganz einfach gemeint, ob sich an den Gründen und Ursachen für Ihren damaligen Antrag auf Erwerbsminderungsrente etwas gebessert oder verschlechtert hat oder ob der Zustand seither unverändert ist!

Mit dem Antrag auf Weitergewährung gibt es in der Regel keine Probleme, wenn ab Rentenbezug weiterhin regelmäßig die Ärzte, zumindest aber der Hausarzt aufgesucht wird und somit glaubhaft nachgewiesen werden kann, daß die gesundheitlich bedingten Leistungseinschränkungen weiterhin vorhanden sind!

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hat sich irgend etwas bei dir verändert, bist du gesunder geworden, oder hat sich deine finanzielle Situation verbessert, z.B. Lottogewinn?

Die EM-Rente wird weiterhin gewährt, wenn dein Restleistungsvermögen sich nicht verbessert bzw. verschlechtert hat.

Wenn du schreibst, dein Gesundheitszustand hat sich stabilisiert bzw. verbessert, so dass du wieder arbeiten kannst, wird die Rente aberkannt, wenn sich die Krankheitsmerkmale jedoch nicht gebessert haben, bestünde weiterhin Anspruch auf die EM-Rente - falls der Gutachter das auch so sieht.

Du kannst dir von einem ehrenamtlichen Versichertenberater/-ältesten helfen lassen, die wissen, worauf es ankommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du kannst auch den Antrag auf Weiterzahlung im Büro der Rentenversicherung durch einen Mitarbeiter der DRV ausfülle lassen. So kannst Du sicher sein, daß Du keine Fehler machst.

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